Mit gefälschtem Pflegediplom im Unispital gearbeitet

Das Basler Universitätsspital hat einen Mann angestellt, der einen «Bachelor of Science in Pflege» sowie Arbeitszeugnisse fälschte.

, 7. Februar 2023 um 15:00
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Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Unispital-Mitarbeiter eine Freiheitsstrafe und einen Landesverweis. | zvg
Um an eine Anstellung als Fachperson Gesundheit beim Basler Universitätsspital (USB) zu kommen, hat ein Mann kurzerhand einen «Bachelor of Science in Pflege» der Westschweizer Fachhochschule sowie zwei Arbeitszeugnisse gefälscht. Die «bz Basel» berichtet über den Fall.
Als Muster dienten ihm dabei Bewerbungsdossiers im Gesundheitsbereich. Auf diese erhielt er Zugriff über eine Jobplattform, weil er sich als potenzieller Arbeitgeber mit der Identität eines tatsächlich existierenden Genfer Arztes registrierte. So konnte er mehrere tausend Dokumente wie Arbeitszeugnisse und Ausbildungsbescheinigungen im Gesundheitsbereich einsehen.

Landesverweis gefordert

Vor einem Jahr flogen seine Machenschaften nach einem Betrug im Umfang von mehreren tausend Franken aber auf. Am Montag ist der Mann nun wegen gewerbsmässigen Betruges, Urkunden- und Ausweisfälschung sowie Kreditkartenmissbrauchs in Basel vor dem Strafgericht gestanden.
Die Staatsanwaltschaft hat eine teilbedingte Strafe von 25 Monaten gefordert, davon 10 Monate unbedingt. Zudem hat sie einen Landesverweis von 5 Jahren für den vorbestraften Mann aus der Elfenbeinküste verlangt. Das Gericht verurteilt ihn nun zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, 10 davon muss er ins Gefängnis. Zudem muss er für 5 Jahre die Schweiz verlassen.

Arbeitet in einem Pflegeheim

Der Mann kam als Zwölfjähriger in die Schweiz, lebt seit rund 20 Jahren hier und bezieht ausserdem eine Teilinvalidenrente. Inzwischen arbeitet der heute 32-Jährige, der über einen Pflegehelferkurs vom Roten Kreuz verfügt, bei einem Pflegeheim und betreut Inkontinenzpatienten. Sein neuer Arbeitgeber kenne seine Geschichte, offenbar sei man bislang mit ihm aber zufrieden, steht im Bericht der Zeitung zu lesen.
Der Mann kann das Urteil des Basler Strafgerichts noch weiterziehen.
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