Kantonsspital will GDK-Entscheid juristisch anfechten

Das Kantonsspital Aarau will nicht akzeptieren, dass es ab 2024 keine komplexen Bauchoperationen mehr durchführen darf.

, 14. August 2023 um 08:57
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Das Kantonsspital Aarau erfüllt die Anforderungen nicht, um komplexe Bauchoperationen der hochspezialisierten Medizin durchzuführen. | Bild: KSA
Bloss 15 Spitäler dürfen ab 2024 bei Darmkrebs den unteren Teil des Enddarms entfernen. Und nur noch 21 Spitäler dürfen komplexe Operationen zur Gewichtsverminderung vornehmen. Darüber hat Medinside hier berichtet.
Brisant an diesem Entscheid: Das Regionalspital im aargauischen Muri gehört zum auserlesenen Kreis der 15 Spitäler. Das Zentrumsspital in der Kantonshauptstadt hingegen geht leer aus.
Das Kantonsspital Aarau (KSA) erreicht die nötigen Mindestfallzahlen nicht. Wie nun die Aargauer Zeitung (Paywall) berichtet, akzeptiert das KSA diesen Entscheid nicht und will ihn juristisch anfechten, wie ein Sprecher gegenüber der Zeitung erklärte. Beschwerdeinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.
Das KSA macht geltend, dass die Beurteilungsperiode, die zu diesem Entscheid geführt habe, bereits viele Jahre zurückliege und das heutige Team nicht betreffe.
Es war das HSM-Beschlussorgan, bestehend aus zehn Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, das den Entscheid fällte, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe in zwei Teilbereichen der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie durchführen dürften. HSM steht für hochspezialisierte Medizin.
Wie die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) in einer Mitteilung ausführte, sei der Entscheid unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Anforderungen, der Versorgungslage und der prognostizierten Entwicklung des Bedarfs gefällt worden. Bei den Anforderungen wurden Struktur- und Prozessqualität, Mindestfallzahlen, Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung geprüft. Auch die Wirtschaftlichkeit der Bewerber sei geprüft worden.
Doch was das KSA betrifft, so fehlt es weder bei der Lehre, der Weiterbildung oder der Forschung. Es liegt allein bei den Mindestfallzahlen, wie bei der GDK zu erfahren ist.

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