EPD: Pflicht in Deutschland, Wunschdenken in der Schweiz
Arztpraxen und Spitäler in Deutschland müssen ab sofort Patientendaten in die elektronische Patientenakte eintragen. In der Schweiz kann man davon nur träumen.
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Arztpraxen und Spitäler in Deutschland müssen ab sofort Patientendaten in die elektronische Patientenakte eintragen. In der Schweiz kann man davon nur träumen.
Die EPD-Stammgemeinschaften eHealth Aargau, Esanita und Cara gehen ab 2026 zusammen. Die drei Partner decken heute schon knapp 80 Prozent der teilnehmenden Gesundheitsinstitutionen ab.
Wenn es in der Schweiz künftig eine elektronische Identitätskarte gibt, wird sie auch der Zugang zum elektronischen Patientendossier.
Das Interesse am Elektronischen Patientendossier sei sehr gering, meint der Regierungsrat. Und der Bund solle erst die nötige Klarheit schaffen.
Die Post kündigt den EPD-Vertrag mit dem Digitalisierungs-Verband Cara. Die Organisation, der fünf Westschweizer Kantone angehören, muss nun den Service für 30'000 Nutzer neu aufgleisen.
Die Post, AD Swiss und Abilis bieten heute Plattformen für Elektronische Patientendossiers (EPD) an. In Zukunft wird es nur noch einer sein.
Thomas Kühnis, Chef der Finanzen, Informatik und Betriebe, verlässt nach neun Jahren die Geschäftsleitung des Kantonsspitals Glarus.
Die Tarifpartner beantragen wie geplant die Genehmigung eines Tarifsystems aus ambulanten Pauschalen und Tardoc.
Wurden beim Verkauf des Spitals Flawil die Vertragspartner getäuscht? Mehrere Kantonsparlamentarier verlangen Antworten von der St.Galler Regierung.