GZO Spital: Generalunternehmer Steiner in Schieflage

«Liquiditätsengpass»: Der Immobilien- und Baukonzern hat die provisorische Nachlassstundung beantragt.

, 6. Juni 2024 um 08:01
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Off the record: Online-Webcam zur Baustelle des neuen GZO-Spitals in Wetzikon | Screenshot
Steht es so schlimm ums GZO Spital in Wetzikon, dass es seine anfallenden Bau-Rechnungen nicht mehr bezahlen kann? Dies der Verdacht, der sofort aufkam, nachdem die Generalunternehmerin Steiner AG Anfang Mai ihre Arbeit beim angefangenen Spital-Projekt im Zürcher Oberland einstellte.
Aber nun wird offensichtlich: Kritisch ist die Lage bei Steiner.
Der Zürcher Immo-Konzern hat beim Bezirksgericht Zürich die provisorische Nachlasstundung beantragt. Das Management erklärt dies mit einem «Liquiditätsengpass, mit dem sich das Unternehmen in den letzten Wochen konfrontiert sah und der die Geschäftstätigkeit hätte beeinträchtigen können»; die Geldnot sei entstanden wegen «unvorhersehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit einigen wenigen Bauprojekten».
Zuvor hatte das Finanzszene-Medium «Inside Paradeplatz» von den Problemen des Baukonzerns berichtet – unter Berufung auf ein mehrseitiges Betreibungsregister.

Erfüllungsgarantien

Die Leitung des GZO Spitals sagte ihrerseits, dass sie bis Mitte April alle Rechnungen fristgerecht bezahlt habe: Anders als von der Gegenseite angetönt und in den Medien dargestellt, sei es Steiner gewesen, das seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Das Spital habe noch Erfüllungsgarantien im Umfang von 20 Millionen Franken zugute.
Allerdings: Das GZO Spital befindet sich selber in Nachlassstundung, und das Neubauprojekt ist ein wichtiger Faktor dabei. Der erste Spatenstich für den Um- und Erweiterungsbau in Wetzikon war Ende März 2018 erfolgt – mit Steiner in der Führungsposition. Ende 2025 sollte das Projekt abgeschlossen sein, insgesamt betrug das Budget beim Baustart 235 Millionen Franken.

Alternative Nutzungen?

Als Steiner im Mai die Arbeiten unterbrach, war das Projekt zu 70 Prozent abgeschlossen. Der Generalunternehmer monierte seinerseits ausgefallene Zahlungen, und er versuchte nach dem Baustopp, in der öffentlichen Darstellung die Verantwortung ans GZO Spital weiterzureichen: «Die Steiner AG wurde angesichts der Situation gezwungen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, vom Vertrag zurückzutreten», so ein Sprecher. «Wie bekannt, befindet sich das GZO nun im provisorischen Nachlassverfahren.»
Man sei aber gewillt, «im Rahmen seiner Möglichkeiten den Bauherrn GZO auch in Zukunft zu unterstützen», hiess es. Steiner biete Hilfe an und offeriere «neue Lösungsansätze» auch im eigenen Kernbusiness als Immobilien-Projektentwickler.
In Klammern erwähnte die Steiner AG «alternative Nutzungen» und «Desinvestitionsoptionen». Was also bedeuten würde, dass der Spital-Neubau von Wetzikon kaum als Spital genutzt würde.

Last abladen

Bei Steiner steht offenbar im Hintergrund, dass die 1915 gegründete Firma ihr Generalunternehmer-Business aufgeben will: «Der heute bekanntgegebene Schritt wird es dem Unternehmen ermöglichen, den Übergang von einem Generalunternehmer zu einem Immobilienentwicklungs-Unternehmen erfolgreich zu vollziehen.»
Denn derzeit bestünden noch Risiken bei «einigen wenigen Bauprojekten». «Um zu verhindern, dass diese Risiken das profitable und erfolgreiche Geschäft der Immobilienentwicklung beeinträchtigen, hat die Steiner AG beim Gericht eine provisorische Nachlassstundung für vier Monate beantragt. Zudem erhält das Unternehmen Zeit, um für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Projekten im Baubereich Lösungen zu erarbeiten.»
Eine Frage lautet also offenbar: Kann (und will) die Steiner AG die vom GZO Spital beanspruchte 20-Millionen-Erfüllungssumme leisten?
Oder will (und kann) sie sich mit dem Gang vors Bezirksgericht daraus befreien?
  • GZO Spital wetzikon
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