Im Zentrum stand eine Präsentation vor dem KSA-Verwaltungsrat, die ein Bild von Nazi-Ärzten im Konzentrationslager Dachau bei Unterkühlungsversuchen an Juden zeigte. Die Ärzte behaupteten, damit die Bedeutung ethischer Regeln hervorheben zu wollen und wollten damit die Darstellung unethischer Forschung unterstreichen. In einem Zeitungsinterview war auch von «unethischen, allenfalls kriminellen Aktivitäten» die Rede.
Foto aus dem Konzentrationslager Dachau
Die Sachlage sei klar: «Wenn etwas schiefläuft, muss man darauf hinweisen dürfen – aber es gibt eine Grenze im Ton und in der Frage, was zulässig ist.» Menschen als Lügner hinzustellen, unterlegt mit einem Foto aus dem Konzentrationslager Dachau, sei ehrverletzend. Gegen das Urteil kann noch beim Obergericht Berufung eingelegt werden.
«Berufliche Ethik mit Füssen getreten
Javier Fandino nimmt die Verurteilung der beiden ehemaligen Chefärzte mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis. «Einerseits ist es eine sehr grosse Genugtuung, dass ihr Verhalten gerichtlich bestraft wird.» Andererseits, so der Neurochirurg, komme diese Genugtuung spät. Denn die beiden ehemaligen Kaderärzte hätten mit ihren unwahren und haltlosen Vorwürfen seinen Ruf in den Dreck gezogen und seine berufliche Ethik mit Füssen getreten.