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Psychische Erkrankung eines Rettungssanitäters als berufsbedingt angesehen
Eine posttraumatische Belastungsstörung kann grundsätzlich als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Bundessozialgericht in Deutschland entschieden.
, 11. Juli 2023 um 14:00Die Ablehnung der Anerkennung einer «Wie-Berufskrankheit» ist rechtswidrig. | UnsplashAmokläufe und Personalmangel
Noch nicht abschliessend geklärt
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