EPD: Pflicht in Deutschland, Wunschdenken in der Schweiz
Arztpraxen und Spitäler in Deutschland müssen ab sofort Patientendaten in die elektronische Patientenakte eintragen. In der Schweiz kann man davon nur träumen.
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Arztpraxen und Spitäler in Deutschland müssen ab sofort Patientendaten in die elektronische Patientenakte eintragen. In der Schweiz kann man davon nur träumen.
Deutsche Wissenschaftler verwandeln das Automobil in ein Diagnose-Vehikel.
Die EPD-Stammgemeinschaften eHealth Aargau, Esanita und Cara gehen ab 2026 zusammen. Die drei Partner decken heute schon knapp 80 Prozent der teilnehmenden Gesundheitsinstitutionen ab.
Wenn es in der Schweiz künftig eine elektronische Identitätskarte gibt, wird sie auch der Zugang zum elektronischen Patientendossier.
Das Interesse am Elektronischen Patientendossier sei sehr gering, meint der Regierungsrat. Und der Bund solle erst die nötige Klarheit schaffen.
Die Post kündigt den EPD-Vertrag mit dem Digitalisierungs-Verband Cara. Die Organisation, der fünf Westschweizer Kantone angehören, muss nun den Service für 30'000 Nutzer neu aufgleisen.
Der Auftrag umfasst knapp 17 Millionen Franken. Kein anderer Anbieter habe die Eignungskriterien erfüllt, erklärt das USB die freihändige Vergabe.
Ende November ist Schluss für die 2011 lancierte E-Health-Plattform Evita. Laut Swisscom sind nur «sehr wenige Nutzer» betroffen.
Das Kinderspital Zürich nutzt eine Patienten-App, obwohl ihr KIS genau diese Funktion mitbringt.