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Ein wegweisendes Urteil für Krankenversicherer: Bahn haftet
Eine Krankenkasse kann von einem Bahnunternehmen die Heilungskosten zurückverlangen, wenn ein Fahrgast unverschuldet gestürzt ist.
, 1. März 2023 um 13:22Ruckelfahrt über Weichen: Wenn sich Zugpassagiere verletzen, können Krankenkassen die Heilungskosten zurückfordern. | SBBIm falschen Abteil eingestiegen
Bahn nicht schuldig - aber haftbar
Die komplizierte Erklärung
Ein typisches Risiko für Züge
Gericht winkte ab
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