Seit Anfang 2022 müssen die Kantone die Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich festlegen. Diese neue Regelung, die aktuell viel zu reden gibt, verlangt, dass die Anzahl der Mediziner, die im ambulanten Bereich Leistungen erbringen, in mindestens einem Fachgebiet durch Höchstzahlen begrenzt wird.
Für den Regierungsrat ist klar: Im Kanton Glarus besteht eine Unter- und keine Überversorgung mit Hausarzt-Dienstleistungen. Deshalb gebe es wenig Bedarf nach einer Beschränkung,
teilt der Kanton mit. Im Gegenteil: Es wäre wünschenswert, wenn sich neue Ärztinnen und Ärzte im Kanton Glarus niederlassen würden, steht in der Mitteilung zu lesen.
Zulassungsbeschränkung gilt bis Mitte 2025
Daher schlägt die Regierung vor, lediglich vier Fachgebiete zu beschränken. Es sind dies: Nuklearmedizin, Pathologie, Radio-Onkologie und Strahlentherapie sowie Radiologie. Der Kanton sendet die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich nun in die
Vernehmlassung. Die Zulassungsbeschränkung gilt von Anfang Juli 2023 bis maximal Ende Juni 2025.
Bisher galt im Kanton Glarus eine umfassende Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte, die jedoch übersteuert wurde, wenn in einem Fachgebiet eine Unterversorgung bestand. Dies traf in vielen Fachgebieten zu.
Vier Fachgebiete betroffen
Die Nuklearmedizin und Pathologie werden sinnvollerweise auch weiterhin in grösseren medizinischen Zentren angeboten, da es derzeit keine innerkantonale Versorgung gebe. Im Bereich der Radio-Onkologie und Strahlentherapie bietet das Kantonsspital Glarus in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Graubünden bereits eine ambulante Sprechstunde an. Und in der Radiologie gibt es derzeit nur ein spitalambulantes Angebot des Kantonsspitals. Die Einschränkung in diesem Bereich wird mit möglichen Kostenfolgen begründet, falls sich ein neues Radiologieinstitut im Kanton ansiedeln würde.