Die Freiburger Regierung hat beschlossen, für OKP-Leistungen von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen provisorischen Tarif von 2.58 Franken pro Minute festzulegen.
Dieser Tarif gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2022 und so lange, bis eine Einigung zwischen den Tarifpartnern erzielt wurde, wie der Kanton mitteilt.
Verhandlung von Tarifsuisse und CSS offen
Die Festlegung der Tarifstruktur ist Sache der Tarifpartner. Der Kanton wird subsidiär tätig, wenn diese keine Einigung erzielen. In einem solchen Fall muss er einen provisorischen Tarif festlegen.
Die Tarifverhandlungen zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und den Verbänden FSP, SBAP sowie Hplus sind abgeschlossen. Die Verhandlungen von Tarifsuisse und der CSS Kranken-Versicherung noch offen.
Seit Anfang Juli zu Lasten der OKP
Der provisorische Tarif stelle den Vorrang der Verhandlungen der Tarifpartner nicht in Frage, heisst es. Vielmehr erlaube er es, eine Gesetzeslücke abzuwenden. Es soll verhindern werden, dass psychologische Psychotherapeuten in einen schweren Liquiditätsengpass geraten, bis die definitiven Tarife bekannt sind.
Der Bundesrat hat entschieden, dass psychologische Psychotherapeuten ab dem 1. Juli 2022 selbstständig zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein können. Mit der Ablösung des Delegationsmodells durch das Anordnungsmodell soll die Versorgungssituation verbessert werden.