Psychiater aus Zürich erhält lebenslängliches Tätigkeitsverbot

Ein deutscher Psychiater wurde wegen Ausnützung einer Notlage zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

, 24. April 2023 um 08:00
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Das Bezirksgericht Zürich hat einen Psychiater zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Zudem erhält er ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Der Arzt hatte eine Patientin ausgenutzt und die therapeutische Distanz nicht eingehalten, wie die NZZ (Abo) ausführlich über den Fall berichtet.
Die 41-jährige Patientin mit spanischer Muttersprache hatte sich auf Empfehlung ihrer Hausärztin zu einer Gesprächstherapie bei dem Psychiater entschieden, der auch Therapien auf Spanisch anbot. Während der zehnten Therapiesitzung soll der Psychiater sich gemäss Anklage auf die Patientin gesetzt und kreisende und schaukelnde Bewegungen ausgeführt haben, um sich sexuell zu erregen und seine Lust zu steigern.

Psychiater bestreitet sämtliche Vorwürfe

Sie habe dem Psychiater voll vertraut, weil es ihr durch die Therapie zunächst besser gegangen sei, erzählt die Frau im Gerichtssaal. «Man soll ihn einschliessen!» Die Patientin, die an Agoraphobie leidet, verstehe nicht, dass eine Person, die eigentlich helfen sollte, jemandem so etwas antue. Die Therapie habe sie zerstört.
Der 66-jährige Beschuldigte bestreitet allerdings sämtliche Vorwürfe und behauptet, die Patientin leide unter Wahnvorstellungen. Er hat sie zudem wegen Ehrverletzungsdelikten angezeigt. Dem deutschen Psychiater wurde im November 2022 die Praxisbewilligung im Kanton Zürich entzogen. Er ist nun in Rente und lebt wieder in Deutschland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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