Zur Rose: Waadtländer Behörden warnen vor Arzneimittel-Abgabe

Die Gesundheitsdirektion betont nochmals: Ärzte dürfen ihren Patienten nicht einfach Medikamente der Versandapotheke ins Haus bestellen.

, 20. Mai 2015 um 13:42
image
  • medikamente
  • zur rose
  • praxis
Ganz neu ist die Sache eigentlich nicht. Bereits im Sommer letzten Jahres entschied das Bundesgericht, dass das Geschäftsmodell der Versandapotheke Zur Rose teilweise unzulässig ist. In einem Fall aus Zürich ging es darum, ob Ärzte ohne Abgabe-Bewilligung Zur-Rose-Produkte an ihre Patienten senden lassen können. 
Nein, befand das Bundesgericht damals. Doch jetzt, fast ein Jahr später, treibt das Modell offenbar immer noch um. Denn die Gesundheitsdirektion des Kantons Waadt sah sich nun veranlasst, «la population et les médecins vaudois» nochmals per Communiqué an das Urteil zu erinnern.

40 Franken pro neuem Kunden

Im Zur-Rose-Modell erhielten die Vertragsärzte von der Versandapotheke 40 Franken pro Neukundeneröffnung, 12 Franken jährlich für den Dossiercheck sowie 1 Franken pro Rezeptzeile für die sogenannte Interaktionskontrolle. Die Medikamente wurden vom Arzt online bestellt und vom Thurgauer Apothekendienst entweder in die Praxis oder direkt an den Patienten gesandt. 
Das Bundesgericht erkannte hierin eine Art Medikamentenabgabe, wozu der Arzt eine Bewilligung benötigen würde; obendrein stiessen sich die Richter an den «Kickbacks», die das Modell vorsah und «welche nach Artikel 33 des Heilmittelgesetzes verboten sind.»

Die Frage des Interessenkonflikts

Die Waadtländer Kantonsbehörden erinnern nun nochmals daran, dass das Modell illegitim sei: «Die Ärzte, die es anwenden, können wegen Verstosses gegen den Artikel 33 Heilmittelgesetz und gegen Artikel 81 des Waadtländer Gesetzes für die öffentliche Gesundheit angeklagt werden», so die Mitteilung aus Lausanne
Das erwähnte Kantonsgesetz verbietet es Medizinern, Verträge abzuschliessen, die im Widerspruch zu den beruflichen Anforderungen stehen, «insbesondere weil sie geeignet sind, ökonomische Interessen über die Gesundheit der Patienten zu stellen».

  • Bundesgerichtsentscheid vom 7. Juli 2014

Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

So will ein Landwirt die Tarifpartner entmachten

Die Hausärzte und Hausärztinnen sollen per Gesetzesänderung besser gestellt werden, verlangt eine Motion: Die Tarifpartner seien dazu nicht in der Lage.

image

Innovative Kinderradiologie am Kantonsspital Baden

Das Kantonsspital Baden setzt in seinem Neubau neue Massstäbe in der patientenfreundlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die Kinderradiologie bietet ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leistungen und arbeitet eng mit anderen Fachbereichen zusammen.

image

Medikamente: Wo Europas Verteidigung auf der Kippe steht

Antibiotika, Anästhetika, Thrombolytika: Ohne sie bricht auch die Sicherheit eines Landes zusammen. 11 Gesundheitsminister fordern deshalb jetzt eine Arzneimittel-Offensive – mit Verteidigungsgeldern.

image

Swissmedic kennt bereits heute stark vereinfachte Zulassungsverfahren

Warum nicht die Zulassung von patentabgelaufenen Arzneimitteln vereinfachen? Weil es nichts bringt.

image

Nachhaltig: Bacillol® 30 Sensitive Green Tissues

HARTMANN erweitert sein Portfolio um die nachhaltigen Bacillol® 30 Sensitive Green Tissues. Die Tücher werden aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigt und vereinen hohe Wirksamkeit, Materialverträglichkeit und Hautfreundlichkeit. Dabei werden Plastikabfall sowie CO₂-Emissionen reduziert.

image

Deshalb sind Ärzte vor Bundesgericht so erfolgreich

Schon wieder sind die Krankenkassen mit Rückforderungen bei Ärzten vor Bundesgericht abgeblitzt. Das höchste Gericht stützt neu die Ärzte besser.

Vom gleichen Autor

image

Auch das Spital Muri reiht sich ein

Und schreibt einen Verlust von 1,5 Millionen Franken.

image

Viktor 2023: Ein Pflegefachmann macht Hoffnung als Politiker

Patrick Hässig war 18 Jahre Radiomoderator, dann ging er erst in die Pflege – und dann in den Nationalrat. Nun erhielt er den «Viktor» als beliebtester Gesundheitspolitiker.

image

Traditioneller Medinside Frühstücksevent

Verpassen Sie nicht unseren traditionellen Frühstücksevent 25. Oktober 2023 in Zürich. Dieses Jahr mit spannenden Themen und Referenten.