Die vertrauliche Geburt ist nun auch im Bethesda Spital Basel und der Frauenklinik Baselland in Liestal möglich. Damit kommen die beiden Spitäler der Forderung des Bundesrates und dem Wunsch der Behörden von Basel-Stadt und Baselland nach, Frauen in Notsituationen zu unterstützen und die vertrauliche Geburt zu fördern.
Beim Eintritt erhalten die Schwangeren ein Pseudonym, ihre Krankenakte wird vertraulich behandelt. An das Zivilstandsamt wird die Geburt als «vertrauliche Geburt» gemeldet, eine automatische Meldepflicht an die Einwohnerbehörden bleibt aber aus.
Im Gegensatz zu einer Abgabe in einem Babyfenster sind die Geburtsbedingungen in einem Spital für Mutter und Kind deutlich sicherer, da eine medizinische und persönliche Betreuung gewährleistet ist.
Was mit dem Kind geschieht
Die Mutter kann, wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt, bereits wenige Stunden nach der Geburt das Spital verlassen. Das Neugeborene wird auf der Wochenbettstation durch eine Bezugsperson betreut und bleibt auf der Station, bis die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Übergangsfamilie organisiert hat.
Die Rechte der Mutter
Die Mutter darf ihr Kind im Spital jederzeit besuchen und kann auch in der Übergangsfamilie ihr Kind sehen. Bis zur Adoptionsfreigabe gilt eine Frist von sechs Wochen. Danach erhält die Mutter noch einmal eine sechswöchige Widerrufsfrist des Adoptionsverfahrens, bis das Kind definitiv in eine Adoptivfamilie gegeben werden kann.
Bei der vertraulichen Geburt wird die Identität der Mutter dem Zivilstandsamt weitergeleitet. Das Kind hat nach Erreichung seiner Volljährigkeit das Recht, die Identität seiner Mutter zu erfahren.