Krankenkasse soll Rechnungskopie aushändigen

Verstärkte Rechnungskontrolle: Die nationalrätliche Gesundheitskommission will jetzt die Versicherer in die Pflicht nehmen.

, 19. Mai 2020 um 06:33
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Die Versicherten sollen in jedem Fall eine Kopie der Rechnung erhalten, welche die Krankenkasse bezahlt hat. Dies hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) vergangene Woche beschlossen.
Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass im System des Tiers payant der Versicherer der versicherten Person zusammen mit der Leistungsabrechnung eine Kopie der Rechnung des Leistungserbringers übermittelt, informiert die Gesundheitskommission in einer Mitteilung.

Entscheid sorgt für Kritik

Nach heutiger Regelung müssen Leistungserbringer wie Ärzte, Praxen oder Spitäler die Rechnungskopie übermitteln. Der Bundesrat wollte dies auf Gesetzesstufe verankern, um dieser Pflicht mehr Gewicht zu verleihen. 
Nach Auffassung der Mitglieder der SGK-N ist es aber «einfacher und letztlich kostengünstiger», wenn beide Dokumente aus einer Hand zu den Versicherten gelangen. Auf diese Weise, so die Kommission weiter, könnten sie die Rechnungskontrolle besser vornehmen. Gesundheitsexperte Felix Schneuwly drückt auf Twitter sein Unverständnis über diesen Entscheid aus. 

Rechnungen im EPD ablegen

Weiter haben die Gesundheitspolitiker eine Motion beschlossen, mit der sie den Bundesrat beauftragen will, eine Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPD) vorzulegen. Damit können die Leistungserbringer im elektronischen Patientendossier elektronische Rechnungen ablegen. Die Kommission möchte einen zusätzlichen Anreiz für den Einsatz des elektronischen Patientendossiers schaffen.

Debatte bereits in der kommenden Session

Die jüngsten Entscheide entstanden vor dem Hintergrund der Detailberatung zu den Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will ihrem Rat bereits in der Sommersession ein erstes Bündel von Massnahmen vorlegen, wie in der Mitteilung weiter zu lesen steht.  
Zudem will die nationalrätliche SGK an ihrer nächsten Sitzung über die genaue Ausgestaltung des geplanten Experimentierartikels entscheiden. Dieser sieht vor, innovative Projekte ausserhalb des normalen Rahmens des Krankenversicherungsgesetzes zu ermöglichen. Weitere Massnahmen, wie beispielsweise das Referenzpreissystem bei Arzneimitteln, will die Kommission vertiefen und nach der Sommersession beraten.
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