Eigentlich wäre der Umzug der am Standort Billens angesiedelten Abteilungen für muskuloskelettale und respiratorische Rehabilitation für Ende 2022 geplant gewesen. Der Standortwechsel könnte nun aber früher als erwartet erfolgen, teilt das Freiburger Spital (HFR) am Freitag mit.
Von Billens nach Meyriez-Murten – und von Meyriez-Murten nach Riaz
Die muskuloskelettale Reha soll bereits Anfang 2022 an den Standort Meyriez-Murten verlegt werden. Dort gebe es ein Therapie-Schwimmbecken und der Fachbereich werde mit der Neurorehabilitation zusammengeführt.
Im Gegenzug soll die kardiovaskuläre Reha in Meyriez-Murten neu in Riaz betrieben werden. In Meyriez-Murten werden gemäss Mitteilung aber auch nach der Verlegung der kardiovaskulären Rehabilitation weiterhin entsprechende ambulante Leistungen angeboten.
Entlassungen seien keine geplant
Die Neuorganisation begründet das HFR unter anderem mit der Erhöhung der «kritischen Masse» und mit der «Optimierung» der Kompetenzen und Ressourcen.
Entlassungen seien aber keine geplant. Die rund 51 Vollzeitstellen in Billens werden an den anderen Standorten arbeiten können, wie in der Mitteilung weiter zu lesen steht.
Die geriatrische Rehabilitation soll ausserdem weiterhin an den Standorten Tafers und Riaz angeboten werden und «Synergien» mit den dort vorhandenen Abteilungen für Akutgeriatrie und für Innere Medizin bieten.
Spezialisierte ambulante Leistungen in Billens
Der Leistungskatalog am Standort Billens ist noch nicht genau definiert. Nach dem Auszug der stationären Reha bleibe dieser «ein wichtiges Element» des künftigen Gesundheitszentrums Süd, heisst es.
Vereinbart wurde bereits, dass das Spital in Billens einen Bereich für spezialisierte ambulante Dienstleistungen weiterführt. Parallel dazu muss gemäss HFR auch die Frage der Betten für Patienten, die in der «Wartestation» auf einen Platz in einem Pflegeheim warten, geklärt werden.
Die Verhandlungen über die Zukunft des Standorts Billens können aber noch nicht aufgenommen werden. Zuerst muss die Freiburger Regierung über die Umnutzung ihrer Zustimmung erteilen. Und auch die Kommission für Gesundheitsplanung hat noch eine Stellungnahme abzugeben.