Die Zürcher Gesundheitsdirektion hatte von der
Universitätsklinik Balgrist rund 50’000 Franken verlangt. Der Grund: Jedes Spital auf der Spitalliste muss eine gewisse Anzahl Ausbildungswochen leisten – sonst bezahlt es einen Malus. Nach Ansicht des Kantons war dies bei der Uniklinik Balgrist im Jahr 2014 aber nicht erfüllt.
Das Spital reichte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Jetzt hat das Gericht dem Balgrist vollumfänglich Recht gegeben. Kurz: Die Klinik muss keinen einzigen Franken Ersatzabgabe leisten, wie
die «Limmattaler Zeitung» berichtet. Unter anderem sah es der Kanton vor, die Universitätsklinik müsse 36 Ausbildungswochen für Praktika auf der Intensivpflege anbieten. Doch der Balgrist könne aus «objektiven Gründen» keine Ausbildungsplätze in Intensivpflege anbieten, so das Gericht. Auch lasse sich die Ausbildungsverpflichtung nicht auf einen anderen Beruf übertragen, wie es die Gesundheitsdirektion verlangt hatte.
Zum Urteil: Kanton Zürich, Verwaltungsgericht, VB.2016.00659, URT.2017.18706