45'847 Rezepte – für Patienten, die er nie sah

Ein Hausarzt aus Solothurn hatte Rezepte für Betäubungsmittel via Internet verschleudert. Er wurde jetzt vom Bundesgericht abschliessend verurteilt.

, 27. Mai 2016 um 13:10
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Der Hausarzt betrieb eine Praxis in Solothurn und schaffte es daneben, im Internet sehr aktiv zu wirken. Denn er arbeitete im Auftrag einer Online-Apotheken-Firma, über die Kunden aus aller Welt «grösstenteils betäubungsmittelhaltige Medikamente» bestellten: So lässt es sich dem am Freitag veröffentlichten Bundesgerichts-Urteil entnehmen
Die Patienten (Kunden?) der Websites füllten online einen Fragebogen aus, worin sie Angaben über Alter, Grösse und Gesundheitszustand machten. Darauf entschied der Solothurner Mediziner, ob das Rezept auszustellen sei. Sobald er die Bestellung per Mausklick genehmigte, erstellte das System das Rezept – und die Medikamente wurden durch angeschlossene Apotheken in den jeweiligen Wohnländern an die Käufer versandt.

Rezepte ausstellen im Akkord

Bemerkt sei, dass die – inzwischen eingestellten – Websites von Kanada aus operierten und nicht für Kunden in der Schweiz zugänglich waren. Dennoch: 2010 schritt das kantonale Gesundheitsamt ein, warf ihm unsorgfältige und nicht gewissenhafte Berufsausübung vor und stellte eine Busse von 9'000 Franken aus
Pro Rezeptanfrage hatte der Arzt 10 Franken erhalten, wobei dieses Honorar nicht von seinem Entscheid abhing: Es wurde auch fällig, wenn der Mediziner einen Antrag ablehnte.
Von Februar 2006 bis Dezember 2009 bearbeitete der Mann auf diese Weise insgesamt 55'981 Bestellungen, wobei er 82 Prozent akzeptierte. «Im genannten Zeitraum stellte er 45'847 Rezepte aus, ohne die Besteller persönlich untersucht zu haben», resümiert das Bundesgericht in seinem jetzigen Urteil, und es schildert dabei eine regelrechte Fliessband-Arbeit: «Er musste gemäss der Vereinbarung mit der A. AG jede Bestellung innert 24 Stunden bearbeiten, ansonsten er die Entschädigung nicht erhielt.»
Siehe auch30 Jahre Gefängnis für Überverschreibung: Mit einem drakonischen Urteil gegen eine Ärztin ziehen die USA neue Grenzen. Die Verantwortung für Rezepte geht neu viel weiter.
Es geht also um widerrechtlichen Umgang mit Betäubungsmitteln, so die Sicht der Solothurner Staatsanwaltschaft, die ebenfalls gegen den Arzt vorging. Sie stellte gemeinsam mit der kantonalen Gesundheitsdirektion fest, dass der Mann in Praxis und im Web innert knapp vier Jahren mindestens 49'000 betäubungsmittelhaltige Arzneimittel verordnet hatte, «insbesondere Tenuate, Valium, Diazepam, Zolpidem und Xanax». 
Und dies, ohne den konkreten Gesundheitszustand der Empfänger genügend abgeklärt zu haben. Damit habe er mindestens 450'000 Franken zuviel verdient.

Heilmittel oder Betäubungsmittel?

Die Sache flog auf, wobei der Arzt laut Aussagen seines Anwalts auch von so genannten Trojanern überwacht worden sei. In einem zweiten Verfahren, dem Strafprozess, verurteilte ihn das Obergericht mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe von 144 Tagessätzen à 320 Franken. Auch sollte er 280'000 Franken, die durch die illegale Tätigkeit verdient habe, an den Staat erstatten.
Der Verurteilte forderte nun vom Bundesgericht die Aufhebung dieses Verdikts vom November 2015, unter anderem mit dem Argument, dass er als Arzt höchstens gegen das Heilmittelgesetz und nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen habe. Ausserdem liege kein schwerer Fall vor, da er die – ja zugelassenen – Arzneimittel «in jeweils geringen, die Gesundheit nicht gefährdenden Mengen» verschrieben habe. Darauf ging das Bundesgericht nun aber nicht ein, hielt das Urteil des Obergerichts aufrecht und verurteilte ihn obendrein zur Zahlung der neu anfallenden Prozesskosten von 4000 Franken.
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