Transparente Preise für Mehrleistungen der Spitäler

Die Erträge der Spitäler aus stationären Leistungen ihrer halbprivaten und privaten Abteilungen geraten unter Druck. Preistransparenz wäre besser als der Regulierungsübereifer der Finma, des Preisüberwachers und linker Konsumentenschützer.

, 25. Oktober 2021 um 09:34
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In seinem neusten Newsletter [19.10.2021] hat der Preisüberwacher die akutstationären Spitaltarife im Zusatzversicherungsbereich wieder einmal unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist nicht neu: Die Spitäler stellen ihren zusatzversicherten Patientinnen und Patienten teils exorbitante Zusatzkosten für oftmals unklare Mehrleistungen in Rechnung. Sowohl der indirekte Druck der Finanzmarktaufsicht (Finma) über die Versicherer auf die Spitäler, als auch das umfangreiche Framework des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) für die faire Vergütung der Mehrleistungen, die nicht durch die Fallpauschalen zu Lasten der Sozialversicherungen und Kantone abgegolten werden, wäre mit transparenten Preisen, wie sie in anderen Branchen selbstverständlich sind, nicht nötig.

Kosten der versicherten Leistungen und Prämien

Der Preisüberwacher kommt zum Schluss, die Prämien für private und halbprivate Spitalzusatzversicherungen seien in der Schweiz flächendeckend überhöht. Weiss er nicht, dass die Finma den Versicherern längst eine maximale Gewinnmarge von 15 Prozent vorgibt und diese auch durchsetzt? Wenn die Gewinne aber beschränkt sind, können die Prämientarife der Versicherer definitionsgemäss nicht überhöht sein. Doch warum fordert der Preisüberwacher von den Spitälern eigentlich nicht transparente Preise?
Die Spitäler sind nicht verpflichtet, die Preise für Mehrleistungen über der Grundversicherungsdeckung offenzulegen. Transparente Preise gibt es nur für Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen. Wer keinen Preis für eine konkrete Leistung bekannt geben muss, kann auch nicht verpflichtet werden, die dazugehörige Leistung genau zu umschreiben. Ohne Preistransparenz kann im Bereich der Spitalzusatzleistungen keine Preis- und Leistungstransparenz durchsetzgesetzt werden. Gäbe es keine Zusatzversicherungen, hätten Preisüberwacher und Konsumentenschutz schon lange interveniert und eine Preisbekanntgabepflicht für die Spitäler gefordert. Und auch die Finma müsste nicht via Krankenversicherer Druck auf Spitäler und Ärzte machen.

Preis- und Qualitätswettbewerb anstatt Abgeltung verursachter Kosten

Der Grund für die fehlende Preistransparenz liegt in der Vergangenheit. In der obligatorischen Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind Preise für stationäre Spitalleistungen erst seit der 2012 in Kraft gesetzten neuen Spitalfinanzierung das Mass der Dinge. Vorher verlangte das KVG die Deckung der verursachten Kosten.
Ohne die fehlende Pflicht zur Preistransparenz werden weitere Regulierungen und Interventionen der Finma zwar Applaus vom Konsumentenschutz und Preisüberwacher bekommen, aber das grundlegende Übel nicht aus dem Weg räumen. Das gilt auch für den Beschluss des Nationalrats, bei den Preisverhandlungen mit Ärzten und Spitälern für Zusatzversicherungsleistungen Versichererkartelle zu erlauben. Der Ständerat ist also gut beraten, den Kartellartikel 31b aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu streichen.
Verhältnismässiger und einfacher als der Übereifer der Finma, des Preisüberwachers und der linken Konsumentenschützer wäre es, die Spitäler der Preisbekanntgabeverordnung zu unterstellen. Es gibt keinen vernünftigen Grund. warum für Spitäler nicht gelten soll, was für den Detailhandel, die Gastro- und Tourismusbranche, für Coiffeure sowie Tier- und Zahnärzte schon lange gilt. Ohne Preistranparenz kann niemand das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Produktes oder einer Dienstleistung beurteilen, auch die Krankenversicherer, die Finma, der Preisüberwacher und der Konsumentenschutz nicht. Wer die Marktmacht der Konsumenten stärken will, muss Preistransparenz fordern.
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