Tiefere Baserates für Freiburger Spital

Das Bundesgerichtsurteil hat den Kanton gerügt - aber auch die Krankenversicherer.

, 31. August 2018 um 07:45
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Wenn es um die Festlegung der Baserates von Spitälern geht, landen die Vertragsparteien oft vor Gericht. Dies war auch im Fall des Freiburger Spitals nicht anders. Das  Bundesverwaltungsgericht hat nun über die Tarife für die Jahre 2012 und 2013 entschieden. Dies weil Tarifsuisse, der Leistungseinkäuferin von Santésuisse, den vom Kanton verfügten Tarif angefochten hatte. Die Vorstellungen gingen weit auseinander, wie hoch die Baserate festgelegt werden sollte. Das Spital und der Kanton wollten eine Rate von 10'150 Franken, Tarifssuisse dagegen nur eine von 9199 Franken. Im Raum stand zudem die Empfehlung des Preisüberwachers mit 8974 Franken. Im schlimmsten Fall drohte dem Freiburger Spital eine Senkung der Rate um 11,5 Prozent.
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte alle Vorschläge ab. Jene des Spitals und des Kantons, weil er sich zu stark an den Kosten orientiere. Derjenige der Versicherer, weil er ausser Acht lasse, dass den Spitälern bei der EInführung der Baserates 2012 eine Übergangsfrist mit tendenziell höheren Kosten gewährt werden müsse. Zudem dürften nicht nur die Kosten einer möglichst effizienten Leistung berechnet werden. Die Zahl des Preisüberwachers fiel bei den eidgenössischen Verwaltungsrichtern derweil durch, weil die für Investitionen notwendigen Rückstellungen nicht in die Berechnung miteinbezogen worden seien.
Wie bereits in rund 40 anderen Fällen spielte das Gericht die Tarifansetzung an die Streitparteien zurück. Diese müssen sich nun gemeinsam auf eine Baserate verständigen. Die Mediensprecherin des Freiburger Spitals sagt den Freiburger Nachrichten, dies sei eine «neutrale bis gute» Nachricht. Das Gericht sei nicht auf die Forderungen von Tarifsuisse eingegangen, und es habe anerkannt, dass für die Anpassungen bei der Finanzierung eine Übergangszeit nötig ist. Der Gesunheitsökonome Heinz Locher sieht dies im selben Artikel anders: «Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Ohrfeige für das Freiburger Spital. Es stellt unrealistische Forderungen und hat die Hausaufgaben nicht gemacht.» Aus finanzieller Sicht sollte der Entscheid für das Freiburger Spital kein Problem darstellen: Es hat unter anderem für diese Tarifverhandlung Rückstellungen gebildet.
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