Der Streit um die Höhe des Taxpunktwerts im Wallis zwischen Ärzten und Krankenkassen setzt sich fort. Nun wenden sich auch die Walliser Ärzte an das Bundesverwaltungsgericht (BVG). Den vom Staatsrat im Dezember festgelegte Tarif sei ein «unfairer Entscheid» und entspreche nicht den Forderungen der VSÄG, schreibt die Ärztegesellschaft in einer Mitteilung.
Eine Vereinbarung mit den Versicherern, «den Entscheid im Interesse der Walliser Bevölkerung gütlich umzusetzen», sei gescheitert. Stattdessen haben die Versicherer den gleichen Weg eingeschlagen und sind vors Bundesverwaltungsgericht (BVG) gezogen, um den Taxpunkt-Entscheid anzufechten. Einzig der Krankenversicherer CSS sei bereit, sich an den Verhandlungstisch zu begeben, heisst es.
Die Walliser Spitäler und Ärzteschaft konnten sich bislang nicht mit den Versicherern auf einen neuen Taxpunktwert einigen. Daraufhin legte der der Staatsrat im letzten Dezember die Tarife fest: 84 Rappen für die freischaffenden Ärzte beziehungsweise 89 Rappen für die Spitäler und Kliniken.