SOS Santé: Neue Petition lanciert

Die Allianz für Versorgungssicherheit in der ambulanten Medizin hat die Petition «kein Warten auf Gesundheit» an Alain Berset adressiert. Die Forderung: Die Zulassungskriterien für ambulant tätige Ärzte nochmals neu definieren.

, 7. März 2018 um 14:00
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Und wieder einmal steht er im Kreuzfeuer: Bundesrat Alain Berset. Innerhalb der grossen gesundheitspolitischen Tarmed-Diskussionen, die momentan im Gange sind, ist nun am Mittwoch eine neue losgetreten worden – initiiert von SOS Santé. Diese möchte mit den Parlamentariern über die vom Bundesrat geplanten Änderungen zur Zulassungsbeschränkung für ambulant tätige Ärzte in der Praxis und im Spitalambulatorium diskutieren.
Weniger Ärzte werden mehr Patienten versorgen müssen, so das Communiqué von SOS Santé, zu den Folgen der geplanten Zulassungskriterien. Dies würde zum einen zu weniger und nicht zu besseren Ärzten und zum anderen zu einer Gefährdung der derzeit ausgezeichneten Gesundheitsversorgung führen.
Des Weiteren führt die Allianz für Versorgungssicherheit in der ambulanten Medizin auf, dass es immer mehr Patienten und eine stetig älter werdende Bevölkerung gäbe. Mit weniger Ärzten würde es zwangsläufig zu längeren Wartezeiten und einer willkürlichen Rationierung von medizinischen Leistungen kommen. Dadurch wären auch die Patienten vom Entscheid betroffen. Hinzu käme, dass die Zulassungsbeschränkungen die Umsetzungen der Strategie «ambulant vor stationär» unmöglich machen würde.

«Kein Warten auf Gesundheit» 

Die Petition fordert Alain Berset auf, die Zulassungskriterien so zu definieren, dass sie in der Praxis anwendbar sind und eine für Patienten tatsächlich qualitätssichernde Wirkung haben. Die Verbindung der Schweizer Ärzte FMH hat dazu die drei folgenden Qualitätskriterien formuliert: 
  • Ärzte müssen mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin ärztlich tätig sein
  • Ärzte sind verpflichtet, nach Erwerb eines Facharzttitels regelmässig die entsprechende Fortbildungspflicht zu erfüllen
  • Ärzte müssen die in ihrer Tätigkeitsregion erforderliche Sprachkompetenz in einer in der Schweiz abgelegten Sprachprüfung nachweisen

Das Video zur Petition
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