Fallen den Strafverfolgungsbehörden verdächtige Personen auf, die Drogen in ihrem Körper transportieren, werden sie zur Abklärung des Verdachts in ein Spital gebracht. Dort erfolgt unter anderem eine radiologische Untersuchung.
Doch die involvierten Ärzte und weitere Gesundheitsfachpersonen befinden sich in einem Rollenkonflikt: Sie müssen sowohl den Verdacht abklären als auch die betroffenen Personen gesundheitlich überwachen. Die SAMW hat in Absprache mit der Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte (KSG) nun die notwendige Rollenklärung vorgenommen.
Neue Richtlinien «Bodypacking»
Demnach müsse eine mutmassliche Bodypacking-Person über die gesundheitlichen Massnahmen aufgeklärt werden – und diesen auch zustimmen. Zudem könne nur ein Kaderarzt über die Expertenrolle entscheiden. Dabei gelten verschiedene anamnestische und therapeutische Grundsätze, die der SAMW in einem Merkblatt festhält.
- Der SAMW empfiehlt die Verwendung von speziellen Bodypack-Toiletten, zum Beispiel WC Trieurs, wie sie die Universitätsspitäler Genf oder Bern oder das Polizeigefängnis in Zürich haben.
- Bei der Verwendung von Laxativa ist Vorsicht geboten, weil das Risiko des Platzens der Bodypacks besteht.
- Eine Durchführung einer radiologischen Untersuchung unter Narkose ist ohne Einwilligung der betroffenen Person unverhältnismässig und nicht zulässig.
- Verweigert die betroffene Person eine radiologische Untersuchung zur Abklärung, muss das Ausstossen möglicher Bodypacks in einem medizinischen Umfeld kontinuierlich überwacht werden.
- Mittel der Wahl ist das Computertomogramm (CT) low dose ohne Kontrastmittel.
- Bei Frauen muss vor der Bildgebung ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden. Als Alternative steht ein Ultraschall des Abdomens zur Verfügung.
- Bei einem undichten Bodypack (Ruptur) muss eine medizinische Überwachung im Spital sichergestellt werden, zum Beispiel werden alle zwei bis vier Stunden die Vitalparameter überprüft.
- Zudem gibt die SAMW vor, welche Angaben die Anamnese zwingend enthalten müssen. Das Papier enthält auch die Vorgehensweise einer umfassenden klinischen Untersuchung.
- Bei fehlender oder unvollständiger Ausstossung der Bodypacks sowie bei akuter Intoxikation ist eine chirurgische Intervention indiziert.
Kommission kritisierte Vorgehen
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften reagiert mit den neuen Richtlinien wohl auf gewisse Vorfälle. Im Sommer sorgte ein Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung (NKVF) von Folter für Schlagzeilen: Walliser Grenzwächter haben «übermassig viele CT-Untersuchungen angeordnet», auch bei einer schwangeren Frau.
Im Zeitraum zwischen Anfang 2016 und Herbst 2017 ordneten die Grenzwächter bei über 220 mutmasslichen Bodypackern eine radiologische Untersuchung an. Gemäss den der NKVF vorliegenden Angaben soll die Erfolgsquote der vom Grenzwachtkorps angeordneten CT-Untersuchungen dabei «äusserst niedrig sein.»
- Hier können Sie die gesamten SAMW-Richtlinien «Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei inhaftierten Personen» Anhang H «Bodypack» herunterladen.