Gleich drei wichtige Vertreter der Ärzteschaft nehmen in der heutigen «Schweizerischen Ärztezeitung» Stellung zu den diversen Bemühungen, medizinische Behandlungen quasi per Dekret zu verlagern – von stationär zu ambulant. Die beiden FMH-Vorstandsmitglieder Jürg Unger-Köppel und Urs Stoffel sowie FMCH-Präsident Emil Brandenberg signalisieren dabei bereits im Titel, dass es ihnen nicht ums Grundsätzliche geht, aber ums Vorgehen:
«Operationslisten – wenn schon, dann aber richtig!»Wie bekannt, publizierten die Kantone Zürich und Luzern bereits «13er-Listen» respektive «14er-Listen», die festlegen, welche Operationen künftig nur noch ambulant durchgeführt werden müssen. Die FMH reagierte mit dem Vorschlag, ein Pilotprojekt zu entwickeln – und zwar, um die Tarifierung und Finanzierung der betroffenen Eingriffe neu zu regeln; aber auch zur Begleitforschung.
Gefahr: Administrativer Mehraufwand
Das Hauptanliegen der Ärzte dabei: Der Entscheid müsse letztlich immer noch den behandelnden Ärzten überlassen sein. Ferner soll die Kontrolle dieser Entscheide möglichst wenig Bürokratie nach sich ziehen.
Wie Brandenberg, Stoffel und Unger-Köppel berichten, stiess man in den Kantonen und beim BAG auf offene Ohren. Derzeit würden Modelle diskutiert, bei denen der ärztliche Entscheid vor dem Eingriff durch Kanton oder Krankenkassen kontrolliert würde, aber auch solche mit nachfolgender Überprüfung.
Die Ärztevertreter betonen ferner, dass alle Listen die gleichen Operationen enthalten müssen; auch sollten die Überprüfungsprozesse überall gleich sein. Nur so werde Rechtssicherheit und minimale Administration gesichert.
Identische Leistung, identische Tarife
«In diesem Sinne unterstützen wir das BAG, welches das Thema im Austausch mit den Beteiligten weiter bearbeitet in Richtung einer einheitlichen schweizerischen Lösung», so die drei Autoren.
Allerdings verweisen sie auf einen wichtigen Nebenaspekt: Viele ambulante Operationen seien weder mit dem heutigen noch dem zukünftigen Tarmed möglich. Für die Eingriffe, die in solchen Listen erfasst werden, braucht es also Tarife, welche die gleiche Leistung ambulant wie stationär identisch vergüten.