Derzeit regeln die Krankenversicherungen unter sich, wie aufdringlich sie um neue Kunden werben. Doch nicht alle Versicherer haben diesen Ehrenkodex unterzeichnet. Und nicht alle hielten sich an die Vereinbarungen.
Nun legt der Bundesrat die Regeln fest – und zwar für alle Krankenkassen und sowohl in der obligatorischen Krankenversicherung als auch in der Zusatzversicherung. Krankenkassen, die sich nicht daran halten, können gebüsst werden und zwar mit Geldbussen bis 100 000 Franken.
Der Bundesrat regelt die Vermittlungstätigkeit der Kassen folgendermassen:
- Die Prämien und Löhne der Vermittler werden begrenzt.
- Die Vermittler müssen ausgebildet sein.
- Ziellose Werbeanrufe – so genannte «Kaltakquisen» - sind verboten.
- Vermittler müssen bei ihren Beratungen Gesprächsprotokolle erstellen und sie von den Kunden unterschreiben lassen.