Seit 2004 war der Gesamtarbeitsvertrag für die Angestellten der öffentlichen Gesundheitsdienste im Kanton Neuenburg in Kraft. Es gab seither einige Anpassungen, aber dass eine grundlegende Neufassung nötig sei, war seit einigen Jahren klar.
Nach langen, teils zähen Verhandlungen konnten sich die Vertragspartner jetzt einigen: Drei Arbeitnehmervertretungen (SSP/VPOD, Syna, ASI/SBK) und vier Arbeitgeber-Verbände legten den neuen GAV vor. Er soll ab Januar 2017 gelten.
Interkantonaler Vergleich
Insgesamt erleben die Angestellten den einen oder anderen Rückschlag. Im Hintergrund steht, dass die Zustände in Neuenburg auch im interkantonalen Vergleich überprüft wurden, insbesondere gemessen an der Lage in anderen Kantonen der Romandie.
Der neue Vertrag sieht nun vor, dass sich die Lohnsumme ab Januar 2017 um 1,2 Prozent erhöht. Eine weitere Steigerung um 1,2 Prozent soll dann spätestens Ende 2020 erfolgen.
Dieses Plus wird aber kompensiert (oder sogar überkompensiert) dadurch, dass die Norm-Arbeitszeit für die Angestellten der öffentlichen Spitäler, Heime, Psychiatrien oder Spitex-Dienste von 40 au 41 Stunden erhöht wird.
Und andererseits sinkt die Stundenentschädigung für Wochenend- und Feiertagsarbeit von 8 auf 6 Franken. Bei der Nachtarbeit wird eine Stunde gestrichen. Und garantiert sind nur noch 10 statt wie bisher 12 Feiertage. Leichte Erhöhungen gab es dafür beim Elternurlaub.