LUKS und lups unterzeichnen Gesamtarbeitsvertrag

Ab dem 1. Juli gehören das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie zu den Gesundheitsinstitutionen in der Zentralschweiz mit einem Gesamtarbeitsvertrag.

, 28. März 2022 um 09:29
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Ende Februar war es soweit: In den Räumlichkeiten des LUKS trafen sich  Verwaltungsratspräsident Ulrich Fricker und CEO Benno Fuchs (LUKS), Spitalratspräsident Jürg Meyer und CEO Peter Schwegler (lups) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Personalverbände und Gewerkschaften Lspv, SBK, SYNA, VSAO und VPOD zur offiziellen Unterzeichnung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV).
Mit der Einführung am 1. Juli gehören das LUKS und die lups nun zu den Gesundheitseinrichtungen in der Zentralschweiz mit einem GAV. «Im Rahmen der Unterzeichnung waren sich die Anwesenden einig, dass für die Mitarbeitenden des LUKS und der lups eine Vertretung durch die Personalverbände vertrauensbildend ist – dies zeigte nicht zuletzt das Abstimmungsresultat über die Einführung des GAV», ist der gemeinsamen Medienmitteilung zu entnehmen. 
Zudem hätten sich alle Vertragsparteien zuversichtlich gezeigt, innerhalb der Vorgaben eines Gesamtarbeitsvertrags weiterhin effiziente und massgeschneiderte Lösungen zu finden. 

Jährliche Lohnverhandlungen 

Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien. Inhaltlich bleiben die arbeitsvertraglichen Bestimmungen gleich wie unter dem aktuell bestehenden Personalrecht.
Mit dem GAV vertreten die Personalverbände und Gewerkschaften im Bereich der darin geregelten Anstellungsbedingungen die Interessen der Mitarbeitenden im Austausch mit den Arbeitgebern. 
Dazu gehört, dass die Vertragsparteien künftig jährliche Lohnverhandlungen führen. Der abschliessende Entscheid über die definitive Festsetzung der Lohnmassnahmen liegt aber weiterhin beim Verwaltungsrat der jeweiligen Unternehmung. 

Grosse Mehrheit

Bei der Abstimmung zum GAV im Oktober 2021 sprachen sich fast 90 Prozent des LUKS und fast 80 Prozent der lups für die Einführung eines GAV aus. 
Die Abstimmung stand im Zusammenhang mit der Umwandlung des LUKS und der lups in gemeinnützige Aktiengesellschaften. Im Zuge dessen hatte der Luzerner Kantonsrat im neuen Spitalgesetz festgehalten, dass die Sozialpartner den Mitarbeitenden einen Entwurf eines GAV zur Abstimmung unterbreiten.
Hier geht es zum Gesamtarbeitsvertrag. 

AV-Vertragspartner des LUKS und der lups: 

Lspv Luzerner Staatspersonalverband; SBK Berufsverband der Pflegefachpersonen, Sektion Zentralschweiz; SYNA – die Gewerkschaft, Region Luzern; VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, Sektion Zentralschweiz; VPOD Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zentralschweiz.
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