Vor rund einem Jahr hatten die Solothurner Spitäler (soH) eine Leitende Ärztin per sofort von der Arbeit freigestellt. Dies im Zusammenhang mit Unregelmässigkeiten bei den Honorarabrechnungen. Zudem soll es auch zu Unstimmigkeiten mit Mitarbeitenden und ihrem Vorgesetzten gekommen sein.
Ans Licht gekommen ist der Fall nun, weil die Ärztin die Freistellung und den Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichts bis an das Bundesgericht weiterzog. Das höchste Gericht ist allerdings nicht auf ihre Beschwerde eingetreten, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Auf Honorarzahlungen verzichtet
Die Freistellung sollte solange andauern, bis die Abklärungen in Bezug auf die festgestellten Unregelmässigkeiten abgeschlossen sein würden. Zudem stand in der Verfügung, dass ihr der Lohn weiterhin ausgerichtet werde, allerdings hat das Spital auf eine weitere Auszahlung von Honoraren verzichtet.
Der Grund: Es bestanden Zweifel, ob diese bis anhin vollständig korrekt abgerechnet worden seien. Deshalb liess das Spital vorerst weitere Auszahlung von Honoraren bleiben. Denn es standen nebst personalrechtlichen Konsequenzen allenfalls auch eine Rückforderung der Gelder im Raum.
Was für Unregelmässigkeiten?
Bei der Freistellung handelt es sich um eine vorsorgliche Massnahme, wie das Bundesgericht schreibt. Diese sei darauf gerichtet, Missstände in der Verwaltung auszuschliessen, wenn die Lage eine sofortige Lösung erfordere. Die Solothurner Spitäler haben den Richtern zufolge klar formuliert, erst bei Vorliegen der Revisionsergebnisse über das weitere Vorgehen definitiv zu entscheiden.
Für die Überprüfung der Unregelmässigkeit wurde in der Folge eine externe Gesellschaft zur Revision veranlasst. Welche Unregelmässigkeiten in der Zwischenzeit ans Tageslicht gekommen sind, bleibt indes offen. Mediensprecher Hannes Trionfini wollte sich auf Anfrage von Medinside nicht weiter dazu äussern. Die betroffene Ärztin hat auf eine E-Mail nicht reagiert.
Ärztin hat gekündigt
Die Leitende Ärztin, so steht es im Urteil weiter zu lesen, wollte es den Spitälern zudem vorsorglich verbieten, eine Revision der Honorarabrechnungen durchführen zu lassen. Und zwar solange, bis ihr nicht sämtliche für die Untersuchung relevanten Akten offengelegt worden seien. Ausserdem scheiterten Verhandlungen für einen Vergleich im Sommer 2019.
Die Medizinerin mit Jahrgang 1971 arbeitete seit dem 1. Januar 2007 bei den Solothurner Spitälern, zunächst als Oberärztin und später als Leitende Ärztin Kardiologie im Bürgerspital. Sie ist in der Zwischenzeit aber nicht mehr dort tätig. Mitte Januar kündigte sie das Arbeitsverhältnis per Ende Juli 2019. Die Fachärztin Kardiologie praktiziert weiterhin in Solothurn.
Nicht der erste Fall von falschen Abrechnungen
Es ist nicht der erste Fall von falschen Abrechnungen bei Spitalärzten, der für Schlagzeilen sorgt. Im vergangenen Jahr kam es bereits im Kanton Aargau zu ähnlichen Vorgängen: So manipulierte ein Chefarzt der Angiologie am Kantonsspital Aarau (KSA)
mehr als 500 Abrechnungen. Er musste dem Spital einen vierstelligen Betrag zurückzahlen. Das KSA trennte sich in der Folge von ihm. Und auch am Kantonsspital Baden (KSB) stellte ein Chefarzt der Orthopädie unkorrekte Rechnungen. Er kassierte eine Verwarnung, ist aber weiterhin in Baden tätig.
- Bundesgericht: 8C_637/2019, Urteil vom 12. November 2019.