Die Solothurner Spitäler sollen ihren eigenen GAV bekommen

Die Regierung des Kantons Solothurn regelt das Personalrecht neu. Die Spitäler sollen einen eigenen Gesamtarbeitsvertrag bekommen – als Antwort auf Fachkräftemangel und Eigenarten im Gesundheitswesen.

, 23. Juni 2025 um 13:00
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Kantonsspital Solothurn, Psychiatrische Dienste, Kantonsspital Olten, Spital Dornach (im Uhrzeigersinn) | Bilder: zvg
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn will den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag auf Ende 2025 kündigen, um das Personalrecht generell zu ordnen. Das Hauptziel ist ein dabei separater Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler sowie eine neue Personalgesetzgebung für alle öffentlich-rechtlichen Angestellten.
Denn im Unterschied zu den anderen Kantonen hat Solothurn einen gemeinsamen GAV für alle öffentlich-rechtlichen Angestellten – ob in der Verwaltung, in den Schulen oder eben auch in den Spitälern.
Durch die Kündigung und den Neustart sollen nun branchentypische Besonderheiten besser berücksichtigt werden können.

SoH begrüssen den Plan

Für die Spitäler ist eine gezielte Gesetzesänderung nötig. Danach erst können die Sozialpartner einen eigenen Spital-GAV ausarbeiten. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, gilt der bisherige GAV für den Spitalbereich weiter.
Die Leitung der Solothurner Spitäler AG (soH) begrüsst die Pläne. «Gerade das Gesundheitswesen sieht sich überregional spezifischen Rahmenbedingungen gegenübergestellt, etwa bei Arbeitszeiten und Personalgewinnung», so der Kommentar: «In Zeiten des Fachkräftemangels braucht es in der Rekrutierung und als attraktive Arbeitgeberin mehr Flexibilität.» Dies lasse sich mit dem bestehenden GAV oft kaum umsetzen.
Zum Beispiel war es nicht möglich, eine flexiblere Feiertagsregelung für die Spitalangestellten zu verabschieden, da jede Änderung die Zustimmung sämtlicher GAV-Partner verlangt.
«Ein eigener GAV ist für die Spitäler ein zentraler Schritt, um auf dem angespannten Gesundheitsarbeitsmarkt zu bestehen», sagt SoH-Präsident Kurt Fluri.
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