Krankenkassen kritisieren Entscheid zum Ärztestopp

Die Gesundheitskommission des Ständerates hat sich entschieden, die rein formale Zulassungsprüfung für Ärzte den Kantonen zu übertragen. Für die Krankenversicherer ist das ein «bürokratisches Ungetüm».

, 20. Mai 2019 um 06:00
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Die Kantone könnten, müssten aber nicht, künftig die Zahl der ambulant tätigen Ärzte beschränken oder deren Zulassung bei einem überdurchschnittlichen Kostenanstieg stoppen. So sieht es die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats vor.
Die beiden Verbände Curafutura und Santésuisse kritisieren diesen Entscheid: «Es drohen nun 26 unterschiedliche Prüfverfahren», schreibt Curafutura in einer Mitteilung. Dies sei ganz entschieden nicht im Sinne der Prämien- und Steuerzahlenden, die dieses «bürokratische Ungetüm mitfinanzieren müssten».

«Noch eine Rolle für den Kanton»

Weiter erhalten die Kantone laut dem Verband damit eine weitere Rolle in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Dies obwohl es Ziel aller Vertreter im Gesundheitswesen sei, die Mehrfachrollen der Kantone zu entflechten.
Das Argument der ständerätlichen Gesundheitskommission, die Kantone als Zulassungsinstanz zur OKP zu ernennen: Nur so könne den kantonalen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden, heisst es in einer Mitteilung. Nun ist der Ständerat am Zug. 

Überversorgung und ungebremstes Wachstum

Auch der Verband Santésuisse kritisiert den Kommissionsentscheid: «Statt der griffigen Vorlage des Nationalrats drohen nun ein zahnloser Tiger und eine unkoordinierte Umsetzung.» Es sei zu hoffen, dass die Überlegungen der grossen Kammer nun im Ständerat mehr Gehör finden, schreibt der Verband. 
Für Santésuisse ist es beispielsweise kontraproduktiv, zwar ausländischen Ärzten vorerst die Praxisbewilligung zu verweigern, diese aber in ihren teureren Spitalambulatorien anzustellen. Der Verband bemängelt auch den Umstand, nach drei Jahren Klinikanstellung jedem Arzt die Bewilligung zur Praxiseröffnung zu erteilen. Das trifft eigentlich auf alle Assistenzärzte zu. 

Kein Beschwerderecht für Versicherer

Die Kommission will ferner den Krankenversicherern kein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse über Zulassungsbeschränkungen geben. Diese seien das Ergebnis eines politischen Prozesses, in den sich die Versicherer einbringen könnten, schreibt die Gesundheitskommission weiter. 

Starkes Wachstum der Praxen 

Die Schweiz weist unter den OECD-Staaten eine der höchsten Dichten von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten auf. Allerdings mit unterschiedlicher regionaler Verteilung. Bei bestimmten Facharztgruppen gibt es in Städten ein «Überangebot», während es vor allem in ländlichen Regionen und Agglomerationsgemeinden einen Mangel an Hausärzten gibt. 
In den vergangenen Jahren war das grösste Wachstum bei Ärzten im ambulanten Spitalbereich zu verzeichnen. Aber auch bei den Spezialarztpraxen: So hat etwa in Basel-Stadt das Angebot zwischen 2011 und 2016 um rund 40 Prozent zugenommen, von 380 auf 534 Praxen. Jede neue eröffnete Arztpraxis belastet die OKP mit durchschnittlich 300'000 bis 500'000 Franken pro Jahr, wie in einem Bericht der Basler Gesundheitskommission steht. 
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