Im April 2020 teilte das Kantonsspital Aarau (KSA) überraschend mit, dass es die Zusammenarbeit mit Javier Fandino per Ende Oktober 2020 beendet. Warum es zur Trennung mit dem Chefarzt der Neurochirurgie gekommen war, wurde bislang nie vollständig kommuniziert. Die beiden Parteien vereinbarten Stillschweigen. Die Rede war lediglich von unterschiedlichen Auffassungen über Führungsfragen und Kommunikation.
In der Folge gab es eine Serie mit zahlreichen Vorwürfen von diversen Akteuren. In diesem Zusammenhang eröffnete das Gesundheitsdepartement des Kantons Aargau ein Aufsichtsverfahren gegen den ehemaligen Chefarzt Javier Fandino. Von verschiedenen Seiten wurden aber auch Missstände in der operativen Führung angeprangert, so dass die noch laufende
Aufsichtsanzeige auch gegen das KSA gerichtet ist. In der Kritik standen insbesondere CEO Robert Rhiner und der medizinische Direktor Christoph Egger.
Gesundheitsdirektor sprach von «personellen Änderungen»
Seitdem war es ruhig geworden um das Kantonsspital Aarau. Bis vor einem Monat, als das Spital Anfang Juni überraschend die Trennung von Robert Rhiner und Christoph Egger bekannt gegeben hat. Der Entscheid, jetzt in der Spitalführung einen Wechsel vorzunehmen, habe nichts mit dieser Untersuchung zu tun, sagte VR-Präsident Peter Suter der «Aargauer Zeitung». Gemäss Christoph Egger gibt es auch hier ein Verschwiegenheitserklärung.
Brisant ist in diesem Zusammenhang, dass Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati in einem Interview mit der «NZZ» im September 2020 eine «schonungslose Aufarbeitung» der Vorfälle versprach. Er schrecke auch nicht davor zurück, personelle Änderungen am KSA ins Auge zu fassen, «sollten die Untersuchungen Unzulänglichkeiten in der Führung zutage fördern».
Gab es für das Happy End eine Abfindungszahlung?
Nun scheint sich nach dem Abgang von Rhiner und Egger auch die Sache mit Professor Javier Fandino plötzlich gelegt zu haben. «Im Nachgang zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem KSA und Prof. Fandino haben sich die Parteien nach konstruktiven Gesprächen gütlich geeinigt», steht seit Mittwoch
auf der Webseite des Kantonsspitals zu lesen. Worum es bei der Einigung geht, wird aber nicht erwähnt. «Die Parteien werden hierzu keine weiteren Stellungnahmen abgeben», steht in der Mitteilung. Wahrscheinlich handelt es sich um strittige Fragen rund um die Kündigung, die nun aussergerichtlich beigelegt wurden. Meistens erfolgen solche Vergleiche mit einer Leistung beziehungsweise einer zu erbringenden Zahlung – auch Abfindung genannt.