Fall Urwyler: Insel Gruppe zieht den Fall weiter

Der Fall der entlassenen Ärztin Natalie Urwyler kommt vor das Obergericht: Die Insel Gruppe verlangt die Überprüfung des Entscheids der Vorinstanz. Warum?

, 26. März 2018 um 09:22
image
  • insel gruppe
  • kanton bern
  • spital
  • personelles
Die Insel Gruppe lässt im Fall Urwyler nicht locker: Sie verlangt die Überprüfung des formaljuristisch begründeten Teilentscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland durch das Obergericht des Kantons Bern.
Es geht der Insel Gruppe um eine Klärung der entscheidenden arbeitsrechtlichen Punkte, heisst es in einer Mitteilung der Berner Spitalgruppe. Als eine der grössten Arbeitgeberinnen im Kanton liege rechtliche Klarheit in ihrem Interesse.

«Klärung von formaluristisch beurteilten Frage»

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat in einem Teilentscheid die Kündigung von Natalie Urwyler aufgehoben. Die primäre Begründung: Das Inselspital und die Universität Bern können als ein Unternehmen angesehen werden. So werde die aufsichtsrechtliche Beschwerde, die Natalie Urwyler an die Universität gerichtet hatte, als «betriebsinterne Beschwerde» gewertet. Solange eine betriebsinterne Beschwerde hängig sei, bestehe ein faktischer Kündigungsstopp. 
Aus Sicht der Insel Gruppe gibt es jedoch keinen Zusammenhang zwischen der Beschwerde an die Universität und der Anstellung von Natalie Urwyler am Inselspital. «Universität und Inselspital sind zwei eigenständige Organisationen mit unterschiedlichen Aufgaben und Aufsichtsbehörden.» Der Weiterzug des Urteils an das Obergericht ziele primär auf eine Klärung dieser nach Auffassung der Insel Gruppe formaljuristisch beurteilten Frage.

«Kein wegweisendes Urteil in Gleichstellungsfragen»

Ferner habe das Gericht in seinem Urteil zwar ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Natalie Urwyler und ihrem Vorgesetzten festgestellt. Das Gericht anerkenne das gestörte Vertrauensverhältnis aber nicht als ausschlaggebenden Kündigungsgrund. «Zu klären ist daher, in welchem Masse ein Vertrauensverhältnis auf Kaderstufe gestört sein muss, um eine Kündigung zu rechtfertigen, und innerhalb welcher Frist eine solche Kündigung zu erfolgen hat», schreibt die Spitalgruppe weiter.
Mehr noch: Der Teilentscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland sei nach seinem Bekanntwerden inhaltlich teilweise falsch wiedergegeben worden. «Im Urteil ist nirgends festgehalten, Natalie Urwyler sei diskriminiert worden.» Es wird in der Urteilsbegründung auch keine Verletzung in Bezug auf Gleichstellungsfragen im Betrieb festgestellt. 
Zum gleichen Ergebnis gelangt nach Angaben der Spitalgruppe ein zu Lohnforderungen von Natalie Urwyler gerichtlich angeordnetes Gutachten: Dieses stelle keine finanzielle Ungleichbehandlung von Natalie Urwyler fest. Insofern liegt der Insel Gruppe zufolge kein wegweisendes Urteil in Gleichstellungsfragen vor.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Kantonsspital Graubünden: Neue Leiterin Bildung

Andrea Deiss Candrian wechselt von der Insel Gruppe ans KSGR.

image

Neue Chefärztin in Aarberg kommt vom Universitätsspital Zürich

Andrea Daniels wird Chefärztin der Inneren Medizin am Spital Aarberg. Sie ist die Nachfolgerin von Ernst Lipp, der im September pensioniert wird.

image

Landesspital Liechtenstein: Neues Mitglied der Spitalleitung

Nicole Schumacher kommt vom Kantonsspital Graubünden und übernimmt die Bereichsleitung Pflege.

image

Andrea Rytz verlässt die Schulthess-Klinik

Die Direktorin sucht neue berufliche Herausforderungen – wo, ist noch offen. Die Nachfolgesuche läuft bereits.

image

Insel: Neuer Chefarzt an der Universitätsklinik für Neurologie

Kaspar Schindler ist seit 2018 schon Mitglied der Klinikleitung. Nun wird er Chefarzt im Bereich Epilepsie und Schlaf.

image

Führungswechsel beim Bildungszentrum Xund

Jutta Klein verlässt die Zentralschweizer Institution. Die Leitung ad interim übernimmt Rahel Stöckli, Bereichsleiterin Pflege HF.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.