Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Gesetz vereinbar

Der Eingriff in körperliche Unversehrtheit bei Mitarbeitenden im Gesundheitswesen in Deutschland ist «gerechtfertigt». Zu diesem Entscheid kommt das Bundesverfassungsgericht.

, 19. Mai 2022 um 11:42
image
  • spital
  • pflege
  • ärzte
Seit Mitte März 2022 müssen Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen in Deutschland einen Nachweis darüber vorlegen, vollständig gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen zu sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen. 
Dagegen beschwerten sich rund 50 Menschen beim Bundesverfassungsgericht. Viele sind selbst im Gesundheits- und Pflegebereich tätig. Sie rügen dabei die Verletzung diverser Grund- und grundrechtsgleicher Rechte.

Legitimer Zweck, vulnerable Menschen zu schützen

Diese Verfassungsbeschwerde wurde nun aber zurückgewiesen, wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mitteilt. Der Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist verfassungsrechtlich «gerechtfertigt». Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei «verhältnismässig», so das Gericht weiter.
Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 zu schützen. Es sei «verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung gegeben hat».

  • Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Impfnachweis (COVID-19)

Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Solothurn: Brücke in den Schweizer Pflegealltag

Ein gemeinsames Programm der Solothurner Spitäler und der Volkshochschule soll ausländischen Pflegefachkräften den Einstieg erleichtern. Es kombiniert Sprachförderung, Weiterbildung und praktische Einsätze.

image

«Ich verstehe die Ungeduld der 200'000 Pflegefachleute im Land»

Heute gehen Pflegekräfte in Bern auf die Strasse: Sie fordern die konsequente Umsetzung der Pflegeinitiative. Auch GLP-Nationalrat und Pflegefachmann Patrick Hässig ist dabei.

image

Sektionen des Pflegefach-Berufsverbands lösen sich auf

Mit etwas Wehmut nehmen die bisherigen regionalen Sektionen des Berufsverbands Abschied. Ab nächstem Jahr gibt es nur noch eine gesamtschweizerische Organisation.

image

Pflege: Sparen beschäftigt mehr als Rekrutieren

Die Hauptsorge der Pflegeleitungen in der Schweiz ist nicht mehr der Personalmangel. Das «CNO-Barometer 2025» deutet an, dass die Chief Nurse Officers den Blick neu ausrichten.

image

Ein Blutstropfen Hoffnung bei Alzheimer

Neue Bluttests könnten die Alzheimer-Diagnostik revolutionieren – früher, einfacher, präziser. Sie eröffnen Chancen, das Gesundheitssystem zu entlasten und geben Patient:innen und Ärzt:innen neue Hoffnung.

image

BFS: Zahl privater Spitex-Anbieter erreicht Rekordwert

Die Zahl privater Spitex-Anbieter erreichte 2024 einen neuen Höchststand: 844 gewinnorientierte Unternehmen leisten immer mehr Pflegestunden, während gemeinnützige Organisationen Marktanteile verlieren.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.