Spitalliste: Gericht heisst Hirslanden-Beschwerde gut

Die St. Galler Regierung muss die Leistungsaufträge an die Hirslandenklinik Stephanshorn neu beurteilen.

, 15. März 2018 um 09:01
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat eine Beschwerde der Privatklinik Hirslanden gutgeheissen. Dies meldet das SRF Regionaljournal Ostschweiz.
Demnach muss die Regierung den Leistungsauftrag für die Klinik Stephanshorn aus formellen Gründen noch einmal beurteilen. Inhalt der Beschwerde waren die Bereiche Kardiologie, Gynäkologie und Gefässchirurgie.
Die St. Galler Regierung lehnte diese Leistungsaufträge ab. Damit würden Parallelstrukturen und Überkapazitäten im Kanton geschaffen, so die Begründung. Es sei sinnvoll, die Leistungen beim KSSG zu behalten. 
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