Kunstherz: Drei Spitäler neu auf der Spitalliste

Das Beschlussorgan teilt drei Universitätsspitälern einen Leistungsauftrag für die Hochspezialisierte Medizin (HSM) zu. Vier Spitäler gehen leer aus.

, 28. Juni 2022 um 12:00
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Drei Spitäler erhalten einen auf sechs Jahre befristeten Leistungsauftrag im Bereich Herzunterstützungs-Systeme (VAD) bei Erwachsenen. Dies hat das Beschlussorgan für hochspezialisierte Medizin (HSM) beschlossen, das aus zehn Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren besteht. Der Auftrag tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und endet am 31. Dezember 2028.
Die folgenden drei Spitäler haben alle notwendigen Anforderungen für die HSM-Spitalliste erfüllt:
  • Inselspital Universitätsspital Bern, Bern
  • Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV), Lausanne
  • Universitätsspital Zürich (USZ), Zürich

Mindestfallzahl von jährlich zehn Behandlungen

Der Entscheid wurde unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Anforderungen, der Versorgungslage und der prognostizierten Entwicklung der Fallzahlen gefällt, heisst es. Unter anderem hat das aus 15 Mitgliedern bestehende Expertengremium des HSM-Fachorgans eine Mindestfallzahl von jährlich zehn Behandlungen definiert. Auch die Wirtschaftlichkeit der Bewerber wurde geprüft.
Am Bewerbungsverfahren beteiligten sich insgesamt sieben Spitäler. Vier Spitäler haben den Leistungsauftrag demnach nicht erhalten. Sie alle haben die Mindestfallzahlen nicht erreicht, wie aus dem detaillierten Bericht hervorgeht. 
  • Universitätsspital Basel (USB), Basel
  • Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG), Genf
  • Luzerner Kantonsspital (Luks), Luzern
  • Klinik Hirslanden, Zürich

Luks und Hirslanden: Lehre und Forschung «ungenügend»

Als Grund wird bei Hirslanden und beim Luks der fehlende Status einer entsprechenden Weiterbildungsstätte für Herz- und thorakale Gefässchirurgie angegeben. Zudem ist bei beiden die Lehre, Weiterbildung und Forschung gemäss Schlussbericht «ungenügend.»
Einschneidend dürfte der Entscheid für die beiden Universitätsspitäler Basel und Genf sein: Denn beide Spitäler haben solche Eingriffe bislang durchgeführt. Das heisst nun, dass sie diesen Spitzenmedizin-Bereich künftig nicht mehr anbieten dürfen.
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Ventricular Assist Device | Bild: Heartware in «Swiss Medical Weekly»

Seit 2020 im Bereich HSM

Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. Das HSM-Beschlussorgan sah diese Anforderungen für die Herzunterstützungs-Systeme bei Erwachsenen erfüllt und beschloss Anfang 2020, den Bereich der HSM zuzuordnen. 
Ein Herzuntersttzungs-System oder sogenanntes Ventricular Assist Device (VAD) wird bei einer lebensbedrohlichen Verschlechterung der Herzleistung eingesetzt. In der Schweiz werden pro Jahr 20 bis 40 solche Systeme implantiert oder explantiert. 

  • «Evaluation Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen». Erläuternder Bericht für die Leistungszuteilung. GDK

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