Gericht verurteilt die Helsana-Versicherung

Mit der Bonus-App hat die Versicherung Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten.

, 1. April 2019 um 10:26
image
  • versicherer
  • helsana
  • gericht
Der Deal lautet wie folgt: Versicherte der Versicherung können eine App herunterladen. Diese misst unter anderem, wie viel sich die Versicherten bewegen. Wer so Punkte sammelt, erhält Geld zurück. Nun stand die Helsana wegen diesem Helsana-Plus-Bonusprogramm vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte sah durch die App verschiedene gesetzliche Bestimmungen verletzt - und bekam nun teilweise Recht. 
Beanstandet wurde von den Richtern, dass die von der Helsana Zusatzversicherungen AG betriebene App Daten von der für die Grundversicherung zuständigen Unternehmen der  Helsana-Gruppe bezog. So werde jeweils Daten abgeglichen. Dies sei widerrechtlich, fanden die Richter. 
Der Datenschutzbeauftragte sah zudem die Bestimmungen des KVG verletzt. Dies, weil auch Personen die App nutzen können, die bei der Helsana nur grundversichert sind. Wenn diese Personen Geld aus dem Bonus-Programm Geld zurückerhielten, sei dies eine unrechtmässige indirekte Rückerstattung von Grundversicherungsprämien. Doch das Gericht fällte in diesem Punkt kein Urteil, weil es sich nicht um eine Frage des Datenschutzes handle.
Unterschiedliche Schlussfolgerungen
Die Helsana-Versicherung sieht deshalb ihr Modell grundsätzlich bestätigt. Ganz anders die Stiftung für Konsumentenschutz: Für sie sahen die Richter neben der Verletzung der Datenschutzbestimmungen auch jene des KVG durch die App verletzt, hätten aber im Rahmen dieses Urteils nicht dagegen vorgehen können. Nun sei das Bundesamt für Gesundheit als Aufsichtsbehörde in der Pflicht,  die «Helsana in die Schranken zu weisen.»
Das gesamte Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Swica zahlt wieder für Genfer Privatkliniken

Die anderen grossen Kassen haben sich bereits mit den Spitälern geeinigt. Nun hat auch die Swica wieder einen Vertrag für ihre Privat- und Halbprivatpatienten in drei Genfer Kliniken.

image

Viva Health: Von der Ausnahme zur Regel

Letztes Jahr konnte das neuartige Grundversicherungs-Angebot im Jurabogen die Prämien stabil halten – es war ein spannender Spezialfall. Und jetzt?

image

Assura reagiert auf gefährdete Screening-Programme

Assura lanciert ein Grundversicherungsmodell für Frauen, das gynäkologische Vorsorge sowie Brustkrebs-Screenings franchisefrei abdeckt.

image

CSS Gruppe: Nachfolge von Philomena Colatrella geklärt

Mirjam Bamberger heisst die neue CEO der CSS. Sie kommt von der AXA-Gruppe.

image

Assura und KSBL starten neues Grundversicherungsmodell «Hausspital»

Der Krankenversicherer Assura und das Kantonsspital Baselland lancieren gemeinsam das Grundversicherungsmodell «Hausspital», eine Weiterentwicklung des Hausarztmodells.

image

Krankenkassenprämien: Es könnten auch +5 Prozent werden

Der Vergleichsdienst Bonus.ch bringt eine eher ernüchternde Prognose. Wer bei Kassen mit dünnem Finanzpolster ist, muss sich womöglich auf nochmals höhere Zuschläge einstellen.

Vom gleichen Autor

image

Covid-19 ist auch für das DRG-System eine Herausforderung

Die Fallpauschalen wurden für die Vergütung von Covid-19-Behandlungen adaptiert. Dieses Fazit zieht der Direktor eines Unispitals.

image

Ein Vogel verzögert Unispital-Neubau

Ein vom Aussterben bedrohter Wanderfalke nistet im künftigen Zürcher Kispi. Auch sonst sieht sich das Spital als Bauherrin mit speziellen Herausforderungen konfrontiert.

image

Preisdeckel für lukrative Spitalbehandlungen?

Das DRG-Modell setzt Fehlanreize, die zu Mengenausweitungen führen. Der Bund will deshalb eine gedeckelte Grundpauschale - für den Direktor des Unispitals Basel ist das der völlig falsche Weg.