Die Hôpitaux universitaires de Genève müssen einem ehemaligen Angestellten zwei Jahreslöhne bezahlen: Er sei zu Unrecht entlassen worden, befand das Bundesgericht.
Dem Mann – im Pflegebereich tätig – waren 2012 von zwei Patientinnen unsittliche Berührungen und Exhibitionismus vorgeworfen worden. Die Unikliniken HUG stellten ihn frei und leiteten die Vorwürfe auch an die Staatsanwalt weiter. Nachdem eine interne Untersuchung die Vorwürfe zu bestätigen schien, wurde der Angestellte im Frühjahr 2013 entlassen.
Alter und Dienstjahre spielten eine Rolle
Im Strafprozess wurde der Mann aber vollumfänglich freigesprochen – worauf er auch auf Wiedereinstellung beziehungsweise Lohnfortzahlung klagte.
Bereits die Vorinstanz hatte ihm im Arbeitsrechts-Streit Recht gegeben; das Spital zog den Fall aber weiter. Nun unterlag es vor der höchsten Instanz.
Das
Bundesgerichtsurteil (8C_78/2018) befand, dass die Kündigung missbräuchlich gewesen sei und sprach ihm eine Entschädigung im Umfang von 24 Monatslöhnen zu. Das Spital hatte zuvor erklärt, den Mann nicht wieder einstellen zu wollen.
Bei ihrer Bewertung berücksichtigten die Richter der sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Luzern, dass der Mann über sechzig Jahre alt ist und zuvor jahrelang für die HUG gearbeitet hatte, ohne zu Klagen Anlass zu geben.