GDK zum Monismus: «Die Folge wäre ein Prämienschub»

Die nationalrätliche Kommission setzt sich für eine einheitliche Finanzierung ein. Doch der Vorstand der Gesundheitsdirektoren-Konferenz (GDK) zerpflückt den Vorschlag.

, 9. Juli 2018 um 08:54
image
  • gesundheitsdirektoren
  • gesundheitskosten
  • efas
  • politik
Monismus, EFAS oder «Dual fix über alles»: Die Krankenversicherer wollen die einheitliche Finanzierung für ambulante und stationäre Behandlungen. Doch den Vorschlag der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-NR) lehnen die Kantone ab. In einer Stellungnahme kritisiert der Vorstand der Gesundheitsdirektoren-Konferenz die Idee.
Die Vorlage «Einführung des Monismus» beschränke sich allein auf die Verschiebung von kantonalen Steuergeldern zu den Krankenversicherern, schreibt die GDK. «Damit werden keine positiven Anreize zur gewünschten Verlagerung in den ambulanten Bereich geschaffen.»

Keine Kostendämpfung und Stabilisierung 

Eine Kostendämpfung sowie Stabilisierung der Belastung der Prämien- und Steuerzahler sei zudem mit der Vorlage «bei weitem nicht zu erreichen». Im Gegenteil: Der Finanzierungswechsel würde laut GDK in vielen Kantonen sogar zu einem Prämienschub führen. Dies, weil der heute prämienfinanzierte Anteil dort noch unter den in der Vorlage vorgesehenen 74,5 Prozent der Gesamtkosten liege.
Auch würde der SGK-Vorschlag eine höhere Entschädigung für Vertragsspitäler bewirken. Indem die durch die Spitäler erbrachten Leistungen neu zu 74,5 Prozent durch die OKP mitfinanziert würden – statt wie heute zu 45 Prozent. Die Folge: Ein Prämienschub. Und die Wirksamkeit der kantonalen Spitalplanungen würde durch die Stärkung der Vertragsspitäler unterlaufen. Die Vorlage gehe in «leichtfertiger Weise» nicht auf diese problematischen Auswirkungen ein, schreibt die GDK.

Kosten Langzeitpflege integrieren

Schliesslich seien auch die Kalkulationsgrundlagen für die Berechnung des neuen Verteilschlüssels «nicht nachvollziehbar». Sie könnten deshalb zur Abschätzung der Auswirkungen der Vorlage auf die Steuer-und Prämienzahler nicht genügen, heisst es weiter. 
Fazit: Die Gesundheitskommission habe die Hausaufgaben nicht gemacht. Die Vorlage genüge nicht – und könne auch nicht verbessert werden. «Eine Zurückweisung zur Neuauflage ist für die GDK notwendig.» 
Die kantonalen Gesundheitsdirektoren seien bereit, ihren Teil zur Ausarbeitung einer Lösung zu leisten. Dazu gehören der GDK zufolge insbesondere die Möglichkeit einer gezielten Steuerung auch der ambulanten Versorgung durch die Kantone, die Integration der Pflegekosten im Bereich der Langzeitpflege sowie ein griffiges Instrument der Kontrolle über die den Krankenkassen zuzuleitenden kantonalen Steuergelder.

  • Stellungnahme des GDK-Vorstandes 

Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image
Gastbeitrag von Felix Huber und Guido Klaus

EFAS: Die versteckte Macht des Systems

Durch die neue Kostenverteilung werden die Hausärzte an Einfluss gewinnen – und die Spitäler müssen sich neu positionieren. Eine tiefgreifende Veränderung steht an. Doch erst wenige nehmen Notiz davon.

image

Regierung muss Lohn des LUKS-Präsidenten prüfen

195'000 Franken für den Spital-Verwaltungsrats Martin Nufer seien «ausufernd», kritisierte eine Politikerin.

image

Spitalzentrum Biel: Kristian Schneider wechselt zum BAG

Kristian Schneider wird nächstes Jahr der Stellvertreter von BAG-Direktorin Anne Lévy. Er ersetzt Thomas Christen.

image

Bundesrat: Mehr Massnahmen gegen ärztliche Gefälligkeitszeugnisse unnötig

«Ein Generalverdacht gegenüber der Ärzteschaft wäre verfehlt», findet der Bundesrat. Er will nicht intensiver gegen falsche Arztzeugnisse vorgehen.

image
Gastbeitrag von Felix Schneuwly

Eingebildete Explosionen und teure Luftschlösser

Jedes Jahr gibt es dieselbe Diskussion über steigende Gesundheitskosten. Und jedes Jahr die gleichen Rezepte: Einheitskasse, mehr Staat, Pauschalbudgets. Diesmal alles auch in Buchform.

image

Spitallisten: Druck auf Kantone nimmt zu

Wie der Ständerat macht auch der Nationalrat Druck, damit die Kantone die Spitalplanung und die Leistungsaufträge aufeinander abstimmen.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.