Freitod: Berner Gerichtsbehörden entlasten Hausärzte

In Bern wird das Verfahren nach der Beihilfe zum Freitod vereinfacht. Notfallärzte müssen künftig nicht mehr der blossen Form halber ausrücken.

, 10. Dezember 2015 um 12:00
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Die Berner Gerichtsbehörden haben entschieden, bei Freitodbegleitungen künftig gleich vorzugehen wie andere Kantone. Neu reicht ein Gerichtsmediziner aus, der den Tod bescheinigt. Dies meldet die «Berner Zeitung» am Mittwoch.
Die Praxis war bislang so, dass bei organisierten Suiziden zusätzlich zum Gerichtsmediziner ein zweiter Arzt (Haus- oder Notfallarzt) aufgeboten werden musste.

Ärzte und Exit erleichtert

Angehörige mussten mitunter mehrere Stunden ausharren, bis alle Formalitäten er­ledigt waren. Und Berner Ärzte ärgerten sich darüber, dass sie notfallmässig ans Bett der Verstorbenen gerufen wurden, nur um auf einem Formular deren Tod zu bescheinigen.
Auch die Sterbehilfeorganisation Exit ist erleichtert. Deren Mitarbeiter kritisierten laut Bericht schon mehrmals das komplizierte Verfahren im Kanton Bern.
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