Der Staatsrat hat den Antrag des Freiburger Spitals HFR, weiterhin Leistungen der interventionellen Kardiologie anbieten zu dürfen, angenommen. Für herzchirurgische Eingriffe werden Freiburger Bürgerinnen und Bürger jedoch im Universitätsspital Lausanne (CHUV), im Inselspital Bern oder im Universitätsspital Genf (HUG) behandelt. Die Spitalliste des Kantons Freiburg wird entsprechend angepasst.
Bekanntlich plante das Freiburger Spital auch herzchirurgische Eingriffe. Diese Idee stiess auf Unverständnis, insbesondere beim Inselspital Bern. Geplant war dabei eine Zusammenarbeit mit dem CHUV in Lausanne, da die Herzchirurgie dort unter latenter Überlastung leidet. Nachdem aber auch René Prêtre Zwiefel an der Notwendigkeit dieses Schrittes in Freiburg geäussert hatte, wurden die Pläne Ende Februar 2016 schubladisiert. Gleichzeitig beantragte das HFR, die ihm zugesprochenen Leistungen der Kardiologie behalten zu können. EinKonzept zur Erbringung der Kardiologie-Leistungen wurde dem Gesundheitsamt zur vertieften Analyse vorgelegt.
Der Staatsrat stimmte nun der Weiterführung der Leistungen der interventionellen Kardiologie am HFR und der entsprechenden der Änderung der Freiburger Spitalliste formell zu.
Zu den am HFR weiterhin angebotenen Leistungen gehören insbesondere das Legen von Schrittmachern und Defibrillatoren, die Koronarografie, die Angioplastie sowie die endovaskuläre Herzklappenchirurgie. Das Team führt geplante Eingriffe durch und kümmert sich rund um die Uhr um Notfälle aus dem ganzen Kanton.