Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schnell auch gesunde Menschen in eine lebensbedrohende Situation geraten können. In diesen Fällen ist es wichtig dass Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen eine aussagekräftige Patientenverfügung vor sich haben und sich an den Vorstellungen und Behandlungszielen orientieren können, welche die Betroffenen klar und widerspruchsfrei formuliert haben.
ACP gibt auch medizinischen Fachpersonen Sicherheit
Doch zu oft ist gar keine oder eine unbrauchbare Patientenverfügungen vorhanden. Mit gesundheitlicher Vorausplanung liesse sich das verhindern, sind die Gründer des neuen Vereins «Advance Care Planning – ACP Swiss» überzeugt. Der Verein will die vorausschauende Behandlungsplanung in der Schweiz etablieren.
Das ACP-Prinzip wird schon in vielen Ländern angewendet und ist wissenschaftlich fundiert. Und es kann medizinische Fachpersonen entlasten. Denn sie können mit ACP sicherstellen, dass sie ihre Patienten auch dann, wenn sie nicht mehr urteilsfähig sind, so behandeln können, wie diese sich das vorgestellt haben.
USZ bildet ACP-Beraterinnen und -Berater aus
In der Schweiz gibt es bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, eine gesundheitliche Vorausplanung zu machen und Patientenverfügungen nach dem ACP-Konzept zu erstellen. Die Ausbildung von entsprechend geprüften Beraterinnen und Beratern gibt es zum Beispiel am Universitätsspital Zürich.
Ein Beispiel für ACP: Während der Corona-Pandemie war es schwierig, auf die Schnelle eine Notfallanordnung zu erstellen, die dem Willen der Patienten entsprach. Deshalb arbeitete ein Team um Tanja Krones, der leitenden Ärztin für klinische Ethik am Universitätsspital Zürich, eine
Kurzentscheid-Hilfe aus – speziell für die Corona-Pandemie.
Klare Fragen zum Lebenswillen
«Wie gerne leben Sie?» lautet die erste Frage. Und die zweite: «Wie gross ist Ihr Lebenswille auf einer Skala von 0 bis 10?» Die Patienten sollen an die letzten Wochen denken und ihren Lebenswillen zum aktuellen Zeitpunkt angeben.
Tanja Krones ist eine der Initiantinnen des Vereins. Sie ist überzeugt: «Dieses klientenzentrierte Konzept ist eine Gemeinschaftsarbeit, und zwar nicht nur des Gesundheitswesens, sondern der ganzen Gesellschaft.»
Krebsliga und Patientenorganisation sind Mitgründer
Ein Ziel des Vereins ist es, Patientenverfügungen zu schaffen, die den rechtlichen Bestimmungen entsprechen und den Patientenwillen möglichst gut darstellen. Dazu soll es wissenschaftlich fundierte Qualitätsstandards geben.
Zu den Gründungsorganisationen gehören unter anderem die Krebsliga, das Universitätsspital Zürich (USZ), die Schweizerische Patientenorganisation (SPO) sowie die Zürcher und Schaffhauser Sektion des Vereins Palliative.
Seit gut 20 Jahren gibt es die vorausschauende Behandlungsplanung
Das Konzept der vorausschauenden Behandlungsplanung begann in den 1990er-Jahren in den USA und Kanada. Dort wurde es als «Advance Care Planning» oder kurz ACP bekannt. Es breitete sich in den 2000-er Jahren im englischsprachigen Raum und in Deutschland aus und wurde mit dem nationalen Forschungsprogramm NFP 67 «Lebensende» (2012-2017) auch in der Schweiz zunehmend bekannter.
Zu ACP gibt es bereits viele Studien. Sie besagen: Die gesundheitliche Vorausplanung nach ACP ist für alle Menschen wichtig, ob krank oder gesund, ob alt oder jung, ob alleinlebend oder in einer Familie oder einer Gemeinschaft eingebunden. ACP ist wissenschaftlich fundiert und wird auch vom Bundesamt für Gesundheit empfohlen.