Derzeit laufen im Parlament Bestrebungen, das elektronischen Patientendossier (EPD) auch für Ärzte obligatorisch zu erklären. Zumindest für solche, die neu zugelassen werden. Vor allem der Zürcher Regierungsrat Thomas Heiniger stört sich an der Bestimmung der Freiwilligkeit, weil sie die Verbreitung des EPD hemme. Dies berichtet die Zeitung «Tages-Anzeiger», gestützt auf ein internes Sitzungsprotokoll.
In der Sitzung im Oktober in Bern, bei der es um die Digitalisierung des Gesundheitswesens ging, drehte sich die Diskussion auch um die Frage, ob es «mehr Druck» auf die Ärzte brauche, ob regulatorische Ansätze nötig seien. Die «Freiwilligkeit müsse relativiert werden», sagte der Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). Er glaube zwar, dass Freiwilligkeit wohl nachhaltiger wäre. «Aber schneller ginge es mit gesetzlichem Zwang», so der Liberale.
«Geheimsitzung» in Bern
Einen Hebel sieht Heiniger bei der Zulassungsbeschränkung für Ärzte. Wer zugelassen werden wolle, müsse am elektronischen Patientendossier teilnehmen. Das heisst: Künftig müssen nur jene Ärzte ein elektronisches Patientendossier anbieten, die neu zugelassen werden. So sieht es auch das revidierte Gesetz über die Zulassungssteuerung von Ärzten vor.
An der «Geheimsitzung» des Beirates «Digitale Transformation» in Bern nahmen teil: Zwei Bundesräte, der Bundeskanzler, die Präsidenten der renommiertesten Hochschulen des Landes, Spitzenvertreter von Roche, Givaudan, SBB, Swisscom, UBS, Google und weiteren Grosskonzernen, Vertreter von Wirtschaftsverbänden, ein Amtsdirektor, ein Regierungsrat, ein Ständerat, mehrere Generalsekretäre.
Zulassung an das EPD koppeln
Für Yvonne Gilli vom Ärzteverband FMH bringe Zwang aber in der Regel keine höhere Qualität. Wenn schon, müsse die Digitalkompetenz von Ärzten und Patienten gestärkt werden, sagte sie der Zeitung. «Aber hier unternimmt der Bund fast nichts.» Viele Ärzte seien aber offen für das elektronische Patientendossier.
Ab April 2020 müssen alle Spitäler, Rehakliniken und Psychiatrien ihren Patienten ein EPD anbieten. Ab 2022 gilt das Obligatorium auch für Pflegeheime und Geburtshäuser. 2015 hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das es den Ärzten freistellt, beim elektronischen Patientendossier mitzumachen. Im Dezember 2018 hat der Nationalrat allerdings entschieden, die Zulassung von Ärzten künftig an die Verwendung des elektronischen Patientendossiers zu knüpfen.