E-Patientendossier: «Schneller ginge es mit gesetzlichem Zwang»

Wer als Arzt zugelassen werden wolle, müsse am elektronischen Patientendossier (EPD) teilnehmen. Dieser Meinung ist der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger.

, 18. Februar 2019 um 10:01
image
Derzeit laufen im Parlament Bestrebungen, das elektronischen Patientendossier (EPD) auch für Ärzte obligatorisch zu erklären. Zumindest für solche, die neu zugelassen werden. Vor allem der Zürcher Regierungsrat Thomas ­Heiniger stört sich an der Bestimmung der Freiwilligkeit, weil sie die Verbreitung des EPD hemme. Dies berichtet die Zeitung «Tages-Anzeiger», gestützt auf ein internes Sitzungsprotokoll.
In der Sitzung im Oktober in Bern, bei der es um die Digitalisierung des Gesundheitswesens ging, drehte sich die Diskussion auch um die Frage, ob es «mehr Druck» auf die Ärzte brauche, ob regulatorische Ansätze nötig seien. Die «Freiwilligkeit müsse relativiert werden», sagte der Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). Er glaube zwar, dass Freiwilligkeit wohl nachhaltiger wäre. «Aber schneller ginge es mit gesetzlichem Zwang», so der Liberale.

«Geheimsitzung» in Bern

Einen Hebel sieht Heiniger bei der Zulassungsbeschränkung für Ärzte. Wer zugelassen werden wolle, müsse am elektronischen Patientendossier teilnehmen. Das heisst: Künftig müssen nur jene Ärzte ein elektronisches Patientendossier anbieten, die neu zugelassen werden. So sieht es auch das revidierte Gesetz über die Zulassungssteuerung von Ärzten vor.
An der «Geheimsitzung» des Beirates «Digitale Transformation» in Bern nahmen teil: Zwei Bundesräte, der Bundeskanzler, die Präsidenten der renommiertesten Hochschulen des Landes, Spitzenvertreter von Roche, Givaudan, SBB, Swisscom, UBS, Google und weiteren Grosskonzernen, Vertreter von Wirtschaftsverbänden, ein Amtsdirektor, ein Regierungsrat, ein Ständerat, mehrere Generalsekretäre.

Zulassung an das EPD koppeln

Für Yvonne Gilli vom Ärzteverband FMH bringe Zwang aber in der Regel keine höhere Qualität. Wenn schon, müsse die Digitalkompetenz von Ärzten und Patienten gestärkt werden, sagte sie der Zeitung. «Aber hier unternimmt der Bund fast nichts.» Viele Ärzte seien aber offen für das elektronische Patientendossier.
Ab April 2020 müssen alle Spitäler, Rehakliniken und Psychiatrien ihren Patienten ein EPD anbieten. Ab 2022 gilt das Obligatorium auch für Pflegeheime und Geburtshäuser. 2015 hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das es den Ärzten freistellt, beim elektronischen Patientendossier mitzumachen. Im Dezember 2018 hat der Nationalrat allerdings entschieden, die Zulassung von Ärzten künftig an die Verwendung des elektronischen Patientendossiers zu knüpfen.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Zürich will hunderte neue Medizin-Studienplätze schaffen

Mit dem Projekt «Med500+» steigt die Zahl der Plätze für Studienanfänger von 430 auf 700. Zehn neue Professuren sind geplant.

image

Zürcher Spitäler: Leichte Erholung bei den Fallkosten

Die durchschnittlichen Fallkosten der Zürcher Akutspitäler blieben 2024 nahezu konstant, während die Patientenzahl deutlich anstieg.

image

Temporärarbeit: Weko lässt Zürcher Spitäler vom Haken

Trotz Verdacht auf heikle Absprachen eröffnet die Wettbewerbskommission kein Verfahren. Die Spitäler profitieren davon, dass ihr Temporärpersonal-Entscheid den Arbeitsmarkt betrifft – also eine Grauzone.

image

Flexibilität oder Fairness? Debatte um Löhne an Zürcher Spitälern

In Zürich will eine Initiative den Spitalangestellten per Gesetz den Teuerungsausgleich sichern. Der Kantonsrat hob die Vorlage jetzt über die erste Hürde – ganz knapp.

image

Zürcher Spitalliste 2026: Uster ohne Auflagen, Absage für Zollikerberg

Der Regierungsrat passt die Spitalliste an: Uster erhält seine Aufträge ohne Auflagen, Affoltern testet eine ‹Notfallstation light›, Zollikerberg bekommt keine Kinderklinik.

image

Kanton Zürich: Spitäler auf Erholungskurs

Der Turnaround bei USZ und KSW nimmt Formen an: Beide erwarten für 2026 klar bessere Finanzergebnisse: Dies zeigt der Budgetentwurf der Kantonsregierung.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.