EPD: «Handhabung darf nicht komplizierter als ein Bankkonto sein»

Die neue Rechtsordnung zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier verkompliziere, verteuere und verlangsame den Betrieb. Dies befürchtet der Kanton Luzern.

, 1. Juli 2016 um 07:54
image
  • elektronisches patientendossier
  • e-health
  • trends
Das Verordnungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sollte dazu dienen, einen Rechtsrahmen für einen raschen Aufbau eines schweizweiten elektronischen Patientendossier (EPD) zu schaffen.
In einer Stellungnahme zum neuen Recht schreibt der Luzerner Regierungsrat: «Die vorliegende Fassung ist zu komplex und könnte die Realisierung und den Betrieb des EPD verkomplizieren, verteuern und verlangsamen».
Der Kanton sieht hier Erklärungs- und Korrekturbedarf:

  • «Vor allem die technischen und organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen (TOZ) erscheinen nur bedingt praktikabel». Die TOZ seien einerseits sehr detailliert, enthielten aber dennoch Lücken, insbesondere im Bereich Verschlüsselung und Datenablage.
  • «Der Möglichkeit grössere, interkantonale Gemeinschaften zu bilden, sollte im Ausführungsrecht stärker Rechnung getragen werden.»
  • «Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass der Handlungsspielraum der Gemeinschaften beim Aufbau und Betrieb des EPD so wenig als möglich und nur begründet eingeschränkt wird.» Es müsse sichergestellt werden, dass Zusatzdienstleistungen rund um das EPD angeboten werden können.
  • «Die Sicht der Nutzerinnen und Nutzer kommt zu kurz.» Es gebe noch zahlreiche Hürden. Die Handhabung des EPD dürfe nicht restriktiver oder komplizierter sein als diejenige für ein Bankkonto.

Komplex – grundsätzlich aber überzeugt

Das Ausführungsrecht und die dafür vorgesehenen Prozesse ist für das Gesundheits- und Sozialdepartement sehr umfangreich und komplex. Die grundlegende Konzeption sei «sperrig und schwer fassbar». Wichtige Begriffe müsse man definieren und einheitlich verwenden.
Der Kanton Luzern stütze sich in seinen Ausführungen auf den Entwurf der GDK und auf die Ergebnisse eines intensiven Dialoges mit den Zentralschweizer Kantone sowie eines intensiven Austauschs mit dem Kanton Zürich.
Der Regierungsrat sei aber grundsätzlich von den Vorteilen des elektronischen Patientendossiers (EPD) und E-Health im allgemeinen überzeugt, hält er fest. 
Stellungnahme des Regierungsrats Kanton Luzern: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Hospital-at-Home kommt ans linke Zürichseeufer

Ab sofort können Patienten am linken Zürichseeufer über das See-Spital Horgen, die Hospital at Home AG und die Spitex Horgen-Oberrieden zu Hause statt im Spital behandelt werden.

image

Diese 29 Erfindungen machen die Medizin smarter

Das US-Magazin «Time» kürte die wichtigsten Innovationen des Jahres aus dem Gesundheitswesen. Die Auswahl zeigt: Fortschritt in der Medizin bedeutet heute vor allem neue Schnittstellen zwischen Mensch, Maschine und Methode.

image

KSGR: Frauenklinik führt 4-Tage-Woche ein

Die Frauenklinik Fontana des Kantonsspitals Graubünden führt eine 4-Tage-Woche ein: 42 Stunden werden auf vier Tage verteilt, das Gehalt bleibt unverändert. Andere Spitäler sehen das Modell skeptisch.

image

Erstmals sind mehr Kinder über- als untergewichtig

Es gibt immer weniger Kinder, die unterernährt sind – dafür immer mehr, die zu viel essen. Auch in der Schweiz. Das zeigt der neuste Uno-Bericht.

image

Deutschland: Drogerieriese drängt in Gesundheitsvorsorge

Die Drogeriekette DM bietet neu auch Gesundheitsservices an. Der Konzern arbeitet mit professionellen Partnern – Fachärzte äussern Kritik.

image

«Im Gesundheitswesen braucht es Visionen statt Pflästerlipolitik»

Andreas Kistler über wirtschaftliche Zwänge, sinnentleerte administrative Aufgaben und die Entstehung von immer mehr Tätigkeiten, die keinen direkten Nutzen für Patienten stiften.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.