Keine Änderung bei der Mehrwertsteuer im Gesundheitswesen
Der Bundesrat will die Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer im Gesundheitswesen nicht aufheben. Es hätte zu viele Nachteile.

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Der Bundesrat will die Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer im Gesundheitswesen nicht aufheben. Es hätte zu viele Nachteile.
Die Frauenklinik Fontana des Kantonsspitals Graubünden führt eine 4-Tage-Woche ein: 42 Stunden werden auf vier Tage verteilt, das Gehalt bleibt unverändert. Andere Spitäler sehen das Modell skeptisch.
Vertreter von Spitälern, Ärzteschaft, Kassen, Pharma und Kantonen haben Massnahmen beschlossen, die jährlich 300 Millionen Franken einsparen sollen. Es geht um Verwaltungskosten, ineffiziente Abläufe, smartere Medizin und um Papier.
195'000 Franken für den Spital-Verwaltungsrats Martin Nufer seien «ausufernd», kritisierte eine Politikerin.
Kristian Schneider wird nächstes Jahr der Stellvertreter von BAG-Direktorin Anne Lévy. Er ersetzt Thomas Christen.
«Ein Generalverdacht gegenüber der Ärzteschaft wäre verfehlt», findet der Bundesrat. Er will nicht intensiver gegen falsche Arztzeugnisse vorgehen.
Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.
Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.
Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.