Das Rennen ums beste E-Rezept

Nachdem sich Onlinedoctor letzte Woche für das erste E-Rezept gerühmt hat, zeigt sich: Auch andere Anbieter haben E-Rezepte – einfach ein bisschen anders.

, 17. August 2022 um 13:26
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Onlinedoctor sei der erste Anbieter von Telemedizin, der E-Rezepte anbiete: So rühmte sich das St. Galler Teledermatologie-Unternehmen letzte Woche in einer Pressemitteilung.

Neu ist: E-Rezept geht an die Patienten

Doch so absolut stimmt die Anpreisung nicht. Richtig wäre: Onlinedoctor ist der erste Anbieter, der elektronische Rezepte direkt an seine Patienten übermittelt. Denn auch andere Anbieter stellen bereits E-Rezepte aus. Zwei Beispiele:

Medi24 übermittelt E-Rezept an Apotheke

So gibt es auch beim Telemedizin-Anbieter Medi24 elektronische Rezepte. Mit einem kleinen Unterscheid: Medi24 schickt alle Rezepte – ob auf Papier oder elektronisch - nur direkt an eine Apotheke. Diese Art von E-Rezept, so Daniel Birrer von Medi24, sei derzeit die sicherste Lösung auf dem Markt. Die Kunden von Medi24 können wählen, in welche Apotheke das Rezept geschickt werden soll.

Bluecare für «analoge» Ärzte

Es gibt Anbieter wie das Winterthurer Unternehmen Bluecare, das auch Ärzten, die nicht in der Telemedizin arbeiten, eine elektronische Rezeptübermittlungshilfe anbietet. Wie bei Medi24 können die Ärzte auch bei Bluecare ihre Rezepte aber nur direkt an die Apotheken übermitteln und nicht den Patienten.

Mit digitaler Unterschrift

Wie sicher ist die Bluecare-Lösung? Sehr sicher, versichert Jeannine Meyer von Bluecare gegenüber Medinside. Einerseits muss sich der Arzt, der das E-Rezept ausstellt, mit einem persönlichen Anschluss beim Health-Info-Net (HIN) ausweisen und kann nur so das Rezept digital unterschreiben.
Andererseits werden die Rezepte vom Arzt direkt in jene Apotheke übermittelt, die der Patient ausgewählt hat. «Dadurch wird sichergestellt, dass das Rezept nicht kopiert werden kann», sagt Jeannine Meyer.

Onlinedoctor schickt Rezept an Patienten

Onlinedoctor ist derzeit wohl das einzige Unternehmen, das E-Rezepte direkt an die Kunden übermittelt. Onlinedoctor begründet das damit, dass Rezepte rechtlich gesehen eine Urkunde und damit Eigentum der Patienten seien.
Onlinedoctor kann das Rezept auf sicherem Weg dem Patienten schicken, weil es einen QR-Code hat und deshalb nicht einfach kopierbar und mehrfach einlösbar ist.

E-Rezept mit Nebenwirkung

Diese Kodierung hat dann aber eine unerwünschte «Nebenwirkung»: Das E-Rezept lässt keine freie Apothekenwahl zu. Derzeit lässt es sich nur in sieben Amavita-Apotheken vor Ort einlösen oder online in den Versandapotheken von Amavita und Sunstore.
Das ist nicht weiter verwunderlich, da die E-Rezepte von der Galenica-Tochter HCI Solutions entwickelt worden sind – und damit auch die Galenica-Apotheken vorerst zum Zug kommen.

Auf Verlangen auch anderes Rezept

Als Medinside den Schönheitsfehler vor einer Woche hier publik machte, schob Onlinedoctor nach: «Wir bieten allen Patienten, die kein E-Rezept wollen oder zu einer anderen Apotheke gehen möchten, ein Papier-Rezept an. So möchten wir auch schon während dieser frühen Pilotphase sicherstellen, dass selbst entschieden werden kann, in welche Apotheke die Person gehen möchte», so Tobias Wolf, Mitgründer von Onlinedoctor, gegenüber Medinside.

Noch kein Standard in der Schweiz

Derzeit gibt es in der Schweiz keinen nationalen Standard in Bezug auf E-Rezepte. Anders in Deutschland, wo ab dem 1. September 2022 verbindliche Regeln gelten
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