Verhindert der Bund erfolgreiches Corona-Tracing?

Corona-App-Entwickler und Covid-Experte Marcel Salathé kritisiert neue Richtlinien das BAG: «Das macht epidemiologisch keinen Sinn».

, 15. Mai 2020 um 07:45
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Diese Woche hat der Bundesrat die Verordnung verabschiedet, mit dem die Schweizer Corona-App getestet werden kann. Doch noch bevor der Bundesrat am 20. Mai die rechtlichen Grundlagen für den Regelbetrieb der App berät, ist eine Kontroverse entstanden. Dabei stehen für einmal nicht Bedenken bezüglich des Datenschutzes im Mittelpunkt. Am Anfang der Debatte steht die Benutzungsanleitung, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch veröffentlicht hat. 
Das BAG schreibt dort folgendes:
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Speziell der Satz «Wenn Sie keine Symptome haben, können Sie arbeiten gehen.», sorgt für Irritationen. Schliesslich soll die App ja genau helfen Ansteckungen in jener Phase zu verhindern, in dem jemand noch keine Symptome zeigt.

Der Berater des Bundes ist unzufrieden

Mit seinen Anwendungsrichtlinien sorgt das BAG bei Marcel Salathé höchstpersönlich für Kopfschütteln. Der Virologie-Professor der ETH Lausanne ist die treibende Kraft hinter der App und in der Covid-Task-Force des Bundes Vorsitzender der Expertengruppe Digital epidemiology. «Das macht epidemiologisch keinen Sinn», sagt er. Er bezieht sich dabei auf folgende Aussage des BAG:
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Salathé schreibt auf Twitter dazu: «Ich wünsche mir, dass Leute mit Kontakt zu Infizierten via App genau gleich behandelt werden wie im normalen Contact Tracing, einfach auf freiwilliger Basis. Ich hoffe, das wird noch geändert.» Sprich die Menschen müssten getestet werden und dann in quarantäne gehen.
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