Willy Oggier schlägt eine sofortige gesetzliche Grundlage für saftige Ordnungsbussen gegen den Verstoss der Corona-Regeln vor. Dies sagt der bekannte Gesundheitsökonom in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger».
Kürzlich habe er wiederholt beobachtet, wie sich Menschen am Zürcher Hauptbahnhof der Aufforderung der Bahnpolizei widersetzten, eine Maske zu tragen. Das könne doch nicht sein, sagt Oggier.
«Ganz nach dem Verursacherprinzip»
Wer die Abstand- und Hygieneregeln mutwillig missachte, soll ihm zufolge die Verantwortung für sein Handeln tragen. Willy Oggier schlägt vor, dass diese Personen namentlich erfasst werden und bei der Triage in Engpass-Situationen kein Intensivbett erhalten. «Ganz nach dem Verursacherprinzip», sagt er.
Der Gesundheitsökonom findet es fairer, wenn «der selbst ernannte Corona-Rebell» das Nachsehen habe, als wenn es einfach den ältesten Patienten im Raum treffe. Denn wenn die Spitäler an ihre Grenzen stossen, kommen die Mediziner nicht darum herum, zu entscheiden, wem sie das letzte Bett geben.
«Klappe halten statt Ego-Trip»
Im Interview spricht Oggier auch über die Corona-Taskforce des Bundes. Er sagt, dass er Mühe habe mit den Alleingängen einzelner Taskforce-Mitglieder: «Die ständige Kakofonie stiftet in der Bevölkerung nur Unsicherheit und Verwirrung.»
Aus seiner Sicht müssten die Taskforce-Mitglieder mit einem Redeverbot belegt werden, sobald der Präsident gesprochen habe. Ganz nach dem Motto: «Klappe halten statt Ego-Trip». Natürlich sollten im Gremium kontroverse Diskussionen stattfinden. Aber die Forscher müssen ihm zufolge auch fähig sein, eine konsolidierte Meinung mitzutragen.
Taskforce müsste Interessen offenlegen
Denn es könne leicht der Eindruck entstehen, dass der eine oder andere eigentlich eine «Hidden Agenda» verfolge. Im Ausland wisse man beispielsweise, dass gewisse Forscher oder ihre Institutionen an der Covid-App mitverdienen. In der Schweiz wisse man es nicht. «Daher wäre auf jeden Fall vertrauensbildend, wenn alle Taskforce-Mitglieder ihre Interessenbindungen vollständig in einem öffentlich zugänglichen Register offenlegen müssten», fügt Oggier hinzu.