In der Deutschschweiz wurde ja bekanntlich die Migel-Liste im letzten Frühjahr zum Politikum: Damals spiesste der «Kassensturz» in mehreren Beiträgen auf, dass Medizinprodukte wie Kompressen, Gazen oder Diabetes-Streifen
hierzulande masslos überteuert sind – und das quasi mit Segen des Bundesamtes für Gesundheit
(siehe etwa hier).Das Ganze führte zu Vorstössen im Parlament, und das BAG versprach, dass man die Höchstvergütungspreise (welche die Kassen für solche Produkte bezahlen müssen) nun entschlossener überprüfen werde.
Jetzt greifen die Romands die Problematik auf. Die RTS-Fernsehsendung «Mise au point» machte gestern zum Thema, dass die Schweiz den Weltrekord hält bei den Preisen für Medizinprodukte. Zur besten Sendezeit wurde beispielsweise vorgerechnet, dass ein Päckchen mit Diabetes-Teststreifen in der Schweiz 87,60 Franken kostet – doch in Deutschland und in Frankreich weniger als die Hälfte: 40 Franken.
Alleine in diesem Bereich der Blutzucker-Teststreifen tue sich hier ein Einsparpotential von 50 Millionen Franken auf.
Direkt mit der Schweiz verbunden
«Mise au Point» nahm allerdings noch eine weitere Ebene ins Visier: nämlich die Medizinalgeräte, welche beispielsweise in den Spitälern angeschafft werden müssen. Dass hier noch ein Thema lauert, ahnen alle Spitalprofis, die sich schon gefragt haben, weshalb man für einen TV-Bildschirm ein Vielfaches bezahlen muss, nur weil er im Gesundheitswesen eingesetzt wird statt in einem Restaurant. Die RTS-Sendung nahm aber auch hier vor allem den internationalen Vergleich aufs Korn.
Für Ricardo Avvenenti, Direktor Zentraleinkauf am Universitätsspital Lausanne (
CHUV), bedeuten die hohen Preise eine grosse Herausforderung – ja, sie seien ein «ein täglicher Kampf». Gibt doch das CHUV rund 7 Prozent des Budgets für Medizinprodukte aus.
Sobald er einen Hersteller im Ausland kontaktiere, werde er direkt mit dem Schweizer Vertrieb verbunden, erklärt er im TV-Beitrag.
CHUV-Einkaufsdirektor: «15 bis 20 Prozent akzeptabel»
Vergleicht Avvenenti Preise mit seinen Berufs-Kollegen aus dem Ausland, so stellt er fest: «Wir bezahlen das zwei- bis vierfache in der Schweiz».
Höhere Kosten von 15 bis 20 Prozent im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind für ihn «akzeptabel» – wegen den höheren Marketingkosten. Doch Preisunterschiede von 400 bis zu 500 Prozent seien damit nicht mehr zu rechtfertigen, so der Einkaufsdirektor weiter.
Solche hohen Preisunterschiede gelten nicht für «alle Medizinprodukte», sagt Armin Schrick im Beitrag. Schrik ist Vizepräsident des Schweizerischen Dachverbandes für Medizintechnik
Fasmed, und er begründet die Differenzen mit den Einkaufsvolumen: «In der Schweiz gibt es acht Millionen Menschen, in Deutschland 80 Millionen, und das wirkt sich auf die Einkaufs-Menge wie auf die Rabattmöglichkeiten aus.»
Preisüberwacher: Wir müssen regulieren
Für Stefan Meierhans hingegen ist klar: «Wir bezahlen überhöhte Preise» – was sich auf auf unsere Krankenversicherer-Prämien auswirkt, so der
Preisüberwacher gegenüber RTS.
Man habe hier nicht einen Markt, der wie andere Märkte funktioniere – zum Beispiel ein Gipfeli-Markt. «Wir müssen regulieren, weil es Mängel gibt», so Meierhans.
BAG: «Preissenkungen möglich»
Im Beitrag kommt auch Oliver Peters zu Wort, der scheidende Vizedirektor des Bundesamtes für Gesundheit. Für ihn werden die möglichen Einsparungen in der politischen Debatte «überschätzt».
Er bestätigt aber auch: «Preissenkungen sind noch möglich», so Peters, der Anfang nächsten Jahres seine neue Stelle als stellvertretender Generaldirektor beim CHUV antreten wird.
Santésuisse nimmt Notfallpauschalen ins Visier
Vor der Bekanntgabe der Prämienerhöhungen – zu erwarten diese Woche – werden bekanntlich jeweils von diversen Parteien diverse Kostenfaktoren angeprangert; letztes Jahr stellte Santésuisse beispielsweise den Posten «Leistungen in Abwesenheit des Patienten» ins Zentrum der Debatte.
Ein Thema diesmal: die Notfallpauschalen.
Wenn ein ambulant tätiger Arzt in gewissen Situationen handelt, darf er spezielle Notfallpauschalen verrechnen. Wie Santésuisse nun via
«NZZ am Sonntag» (Print) moniert, wird diese Pauschale immer häufiger verrechnet.
Spitäler dürften eigentlich nicht
Und zwar nicht nur von Ärzten, sondern auch bei ambulanten Behandlungen im Spital. «Die Abrechnung dieser Position hat in den letzten Jahren stark zugenommen», so Santésuisse-Direktorin Verena Nold in der NZZaS, «vor allem in den Spitälern – und obwohl diese gemäss Tarmed gar keine Notfallpauschalen abrechnen dürfen.»
Laut den Santésuisse-Daten wurden im letzten Jahr in den Spitälern 2,3 Millionen über diese Positionen in Rechnung gestellt.
Es gibt Ausnahmen
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einige Ambulatorien diese Pauschalen irrtümlicherweise einforderten, antwortet der Spitalverband H+ in seiner Stellungnahme. Aber es gebe auch Situationen, in denen die Abrechnung durchs Spital vertragsgemäss sei – etwa wenn Hausärzte ihren Notfalldienst auf eigene Rechnung dorthin verlegen.
Santésuisse will nun die Spitäler anschreiben und auf eine korrekte Verrechnung pochen.