Bern: Notfallärzte wollen nicht mehr wegen Exit ausrücken müssen

Die Formalitäten nach einem Freitod mit Unterstützung von Exit sollen erleichtert werden.

, 10. November 2015 um 14:31
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Wer in Bern mit einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben scheidet, hinterlässt seinen Nachkommen vielleicht noch ein besonderes Problem: Sie müssen auf den Notfallmediziner warten. 
Die Berner Behörden verlangen nämlich bei einem aussergewöhnlichen Todesfall, dass vor allen anderen Formalitäten der Haus- oder ein Notfallarzt den Tod feststellt und eine entsprechende Bescheinigung ausfüllt. Und als aussergewöhnlicher Todesfall gilt stets auch die Sterbebegleitung.

Sie sind es langsam leid

Wie ein Bericht der «Berner Zeitung» nun aufzeigt, werden folglich die Notfallärzte im Kanton mit grosser Regelmässigkeit wegen Sterbebegleitungs-Fällen aufgeboten – und sie sind es langsam leid.
«Für solche Todesfälle ist der Hausarzt oder ein anderer beigezogener Arzt zuständig», sagt Marco Tackenberg, Sprecher der Ärztegesellschaft des Kantons Bern, gegenüber der BZ.
Eine Liste soll Abhilfe schaffen
In anderen Kantonen genügt es den Behörden, dass bei organisierten Suiziden der Bezirksarzt oder der Gerichtsmediziner sicherstellt, dass der Mensch nicht durch ein Verbrechen umgekommen ist. Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern will nun zusammen mit Exit eine Liste mit Ärzten erstellen, die bereit sind, nach Sterbebegleitungen die nötige Todesbescheinigung auszustellen.
Damit müssten keine Notfallärzte mehr ausrücken, nur um eine Bescheinigung nach einem geplanten Freitod auszustellen.
Und es käme seltener zu Szenen, wie sie die «Berner Zeitung» heute schildert: Dort mussten die Angehörigen einer 87jährigen Verstorbenen über drei Stunden warten, bis alle Formalitäten erledigt waren, wobei sich Notfallarzt, Polizei und Gerichtsmedizin am Totenbett auch darüber stritten, wie die nötige Bescheinigung korrekt auszufüllen sei.
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