Überarztung: Mediziner muss Rekordsumme rückvergüten

Ein Berner Arzt muss mehreren Krankenversicherern einen siebenstelligen Frankenbetrag zurückzahlen. Es ist die bisher höchste bekannte Summe.

, 18. Dezember 2017 um 08:33
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Wegen Überarztung muss ein Mediziner aus dem Kanton Bern insgesamt über 2,8 Millionen Franken zurückzahlen. Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern hat Klagen zu den Jahren 2013, 2014 und 2015 von je rund 30 Krankenkassen gutgeheissen.
Der Arzt hatte beantragt, sämtliche Forderungen abzuweisen. Er verwies unter anderem darauf, dass viele seiner Patienten an mehreren Krankheiten litten – und deshalb ein höherer Behandlungsaufwand nötig sei. Auch das Argument, dass seine Patienten ein hohes Durchschnittsalter hätten, liess das Gericht nicht gelten.

Neue Rekordsumme 

Die zu erstattende Summe entspricht übers Ganze in etwa dem Betrag, den die vom Verband Santésuisse vertretenen Versicherer zurückverlangt hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die 2,8 Millionen Franken, die der Berner Arzt zurückzahlen soll, wäre eine Rekordsumme. Der höchste Betrag wurde 2006 bei einem Zürcher Arzt festgemacht, der 2,4 Millionen Franken zurückerstatten musste. Das zuständige Schiedesgericht befand damals, ein «ähnlicher krasser Fall von Überarztung» sei weder im Archiv der Zürcher Ärztegesellschaft noch in der Rechtsprechung zu finden.
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