Aussage einer Pflegefachperson ist zu wenig

Der Presserat rügt die «Basler Zeitung» wegen eines unkorrekten Titels. Der Journalist stützte sich nur auf die Aussage einer Pflegefachperson.

, 24. November 2021 um 07:14
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«70 Prozent Migranten in den Spitalbetten»: So lautete vor einem Jahr ein Titel in der «Basler Zeitung». Der Journalist zitierte damals eine Pflegefachperson unter einem Pseudonym. Diese Angestellte habe festgestellt, dass es sich bei den Patienten in den Corona-Zimmern – insbesondere der Intensivstation – in überwiegender Mehrheit um Menschen mit Migrationshintergrund handle.

Eine Pflegefachperson als Kronzeugin

Die Informantin habe aufgrund ihrer Tätigkeit Einblick in das Geschehen. Sie gebe an, dass rund 70 Prozent der Corona-Patienten Migrationshintergrund hätten.
Der Titel «70 Prozent Migranten in den Spitalbetten» sei reisserisch und viel zu absolut, beschwerte sich daraufhin jemand beim Presserat. Der Artikel stütze sich auf eine einzige anonyme Quelle. Und diese Person sei  gar nicht in der Lage, die Zahl von 70 Prozent zu verifizieren.

Tatsachenbehauptung ungenügend belegt

Das findet der Presserat auch. Der Titel «70 Prozent Migranten in den Spitalbetten» sei nicht genügend belegt. Der Artikel beruhe auf einer einzigen Quelle. Der Hinweis im Artikel, dass sich auch noch viel andere Gesundheitsfachpersonen bei der Redaktion gemeldet hätten, könne unmöglich als zweite Quelle oder gar als Bestätigung des hohen Anteils betrachtet werden.

Unsorgfältig recherchiert

Auch weitere Recherchen des Journalisten waren laut dem Presserat unsorgfältig. Einmal war im Artikel von «Neuinfektionen» die Rede, ein andermal von «Patienten auf der Intensivstation» oder auch ganz allgemein von «Corona-Patienten» oder «Patienten auf der Corona-Station».

Zu ungenau und oberflächlich

Eine solche Gegenüberstellung diffus umschriebener Zahlen lässt laut Presserat keine verlässlichen Rückschlüsse zu. «Die hohe gesellschaftliche Relevanz des Themas, die damit verbundenen Gefahren und Ängste und die Komplexität der Materie hätten jedoch besondere Sorgfalt verlangt», findet der Presserat.
Er rügte die «Basler Zeitung» deshalb, erklärte aber gleichzeitig: Mit diesem Fehler habe die Zeitung keine Migranten diskriminiert. «Es muss möglich sein, die Ansteckung von Personen mit Migrationshintergrund, etwa aufgrund von Reisen, zu thematisieren.»
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